Ökostromgesetz 2012  

erstellt am
09. 02. 12

Am 08.02. haben wir über die Zustimmung der EU-Kommission zum Vorhaben Österreichs, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu fördern.

 

Schultes: Ökostromgesetz macht Österreich 2014 atomstromfrei
Notifizierung des Ökostromgesetzes der EU-Kommission ist wichtiger Meilenstein zum Umbau unseres Energiesystems
Wien (övp-pk) - Erfreut reagierte ÖVP-Umweltsprecher Ing. Hermann Schultes auf die Freigabe des österreichischen Ökostromgesetzes seitens der EU-Kommission. Damit kann das Gesetz, welches letztes Jahr im Parlament beschlossen wurde, auch am 1.Juli 2012 vollständig inkrafttreten. Das Ökostromgesetz sieht eine deutliche Erhöhung der zusätzlichen jährlichen Mittel von bisher jährlich 21 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro im ersten Jahr vor. Verbesserte Voraussetzungen für einen Ausbau bei Windkraft, fester und flüssiger Biomasse, Biogas, Photovoltaik und Kleinwasserkraft beschleunigen den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion. Bestehende Anlagen sollen bei entsprechender Effizienz besser abgesichert werden. Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energie in Österreich soll unsere Stromhandelsbilanz wieder ausgleichen und Atomstrom zurückdrängen. Bereits 2014 sollte daher Österreich keine Atomstromimporte mehr benötigen.

"Durch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie wird auch ein großer Schritt zur Erreichung der EU Klimaziele gesetzt, die Energieimportabhängigkeit gesenkt und Wertschöpfung im Inland erhöht. Ich darf hier insbesondere Bundesminister Berlakovich und Bundesminister Mitterlehner danken, die dieses ambitionierte Gesetz vorgelegt haben. Die hohe Qualität der gefundenen Lösung wird auch dadurch anschaulich, dass alle Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ dem Gesetz ihr Zustimmung gegeben haben.", so Hermann Schultes weiter.

"Als weiteren Meilenstein zur Energiewende brauchen wir als nächsten Schritt das Energieeffizienzgesetz, welches den Energieverbrauchszuwachs stabilisieren soll. Auch die konsequente Umsetzung der Energiestrategie muss weiter vorangetrieben werden", so Schultes abschließend.

 

 Brunner: Notifizierung durch EU bringt Schwung in die Branche
Ökostromgesetz schon jetzt ein großer Erfolg
Wien (grüne) - Die EU-Kommission hat das im Ökostromgesetz 2012 verankerte österreichische Förderprogramm für erneuerbare Energien notifiziert. "Das ist erfreulich, denn damit kann das Gesetz im Juli in Kraft treten", stellt Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen, dazu fest. "Das Ökostromgesetz hat sich bis jetzt schon positiv ausgewirkt. Die Warteschlange der angestauten Projekte konnte durch die zusätzlichen Mittel deutlich verkleinert werden. Mit der von uns durchgesetzten Erhöhung der Fördergelder haben wir im Strombereich einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende gesetzt", erläutert Brunner.

Durch den Verhandlungserfolg der Grünen konnten folgende Verbesserungen im Ökostromgesetz erreicht werden:

  • Die jährlichen finanziellen Mittel für neue Ökostromanlagen werden von 21 auf 50 Millionen Euro angehoben, wobei hier eine Degression der zusätzlichen Mittel um eine Million Euro jährlich für die Dauer von maximal zehn Jahren vereinbart wurde. Das bedeutet, dass die Mittel nicht unter 40 Mio. Euro pro Jahr sinken werden.
  • Für die Photovoltaik konnte eine Erhöhung des fixen Kontingents von 3,8 Mio. auf acht Millionen Euro erreicht werden, die keiner Degression unterliegen werden.
  • Die durch die Barrieren im alten Gesetz entstandene Warteliste für die Finanzierung von Windkraft und Photovoltaik-Anlagen wird durch die zusätzliche, einmalige Bereitstellung eines Einspeisetarifvolumens von 80 Millionen Euro für die Windkraft und 28 Millionen für die Photovoltaik abgebaut.
  • Erstmals werden klare gesetzliche Mindestziele für den Ökostromausbau bis 2020 mit ambitionierten Zwischenzielen bis 2015 festgelegt, welche die Grundlage für die Finanzierung durch Einspeisetarife darstellen. In der Windkraft wird es zumindest zu einer Verdreifachung der installierten Leistung bis 2020 kommen (Derzeit sind ca. 1000 MW Windkraft installiert. Das neue Ökostromgesetz sieht einen Ausbau um zusätzliche 2000 MW bis 2020 vor). Im Bereich Photovoltaik sollen bis 2020 zumindest 1.200 MW zusätzlich errichtet werden. Das bedeutet eine Verzwölffachung der derzeit bestehenden Photovoltaik-Leistung (100 MW). Auch in allen anderen Bereichen der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie gibt es signifikante Zuwächse (z.B. Wasserkraft mit zusätzlich 1.000 MW und Biomasse/Biogas mit zusätzlich 200 MW bis 2020)
  • Die Vergabe und Abwicklung der Finanzierung wird nach klaren, fairen Regeln abgewickelt. Auf ein Ausschreibeverfahren und automatische Tarifabschläge bei Überschreiten der verankerten Kontingente wird verzichtet. Weiters wurde eine Verwaltungsvereinfachung bei der Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen unter fünf kWP vereinbart, die insbesondere in den Ländern den Verwaltungsaufwand verringern sollen. Faire Aufteilung der Kosten der Ökostrom-Finanzierung und Entlastung für einkommensschwache Haushalte: Um die Kosten im Bereich Haushalte zu minimieren, wird ein Deckel in der Höhe von 20 Euro jährlich eingezogen, den Haushalte, die von der GIS befreit sind, in Anspruch nehmen können.
  • Die Erreichung der Ziele wird alle zwei Jahre evaluiert. Dabei können die Ziele nach oben, aber nicht nach unten, angepasst werden. - Einmal jährlich wird die E-Control neben dem Wirtschaftsministerium nun auch dem Nationalrat berichten.

 

 Leitl: Ungleichgewichte für die Wirtschaft entschärft
Bundesminister Mitterlehner erzielt Erfolg in Brüssel - WKÖ-Präsident Leitl begrüßt transparenteres Finanzierungsmodell
Wien (pwk) - "Mit dem Grünen Licht der Europäischen Kommission für das Ökostromgesetz 2012 steht die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nun auf stabilen Beinen", freut sich Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Über ein transparenteres Finanzierungsmodell werde damit auch eine Verbesserung für den Wirtschaftsstandort Österreich und seiner produzierenden Unternehmen erreicht. "Damit wurde den jahrelangen Forderungen und Bemühungen der Wirtschaft nach einer Entlastung energieintensiver Betriebe endlich entsprochen", so Leitl. Die entschlossene Vorgangsweise des Wirtschaftsministeriums in dieser Sache habe die positive Entscheidung möglich gemacht, gratuliert Leitl Bundesminister Reinhold Mitterlehner und seinem Team zu diesem Erfolg.

Österreichs energieintensive Unternehmen hatten bisher - im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedsländern - keinerlei Begrenzung der Kostenbelastung durch Ökostromförderung und dadurch einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber Ländern wie etwa Deutschland.

Dieses Ungleichgewicht wurde durch das Ökostromgesetz 2012 entschärft. "Die Industriebetriebe leisten weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von Ökostromanlagen, werden aber durch die Umstellung auf ein neues Finanzierungssystem nicht mehr überproportional belastet. "Jetzt gilt es, die Umstellung auf dieses System mit einem Zuschlag auf die Netztarife rasch umzusetzen, um noch heuer eine Entlastung der heimischen Unternehmen zu erreichen", fordert Leitl. Erster möglicher Termin dafür ist der 1. Juli 2012.

In der Folge sei künftig auf einen bestmöglichen Einsatz der Fördermittel zu achten. Die kontinuierliche Technologieentwicklung müsse Basis bei der Festlegung der Fördertarife sein. "Nur so kann Österreich einer effizienten, kostenstabilen und versorgungssicheren Energiezukunft entgegen gehen", so Leitl.
     

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