Ökostromgesetz 2012  

erstellt am
08. 02. 12

EU-Kommission genehmigt österreichisches Förderprogramm für erneuerbare Energien
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass das Vorhaben Österreichs, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu fördern, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, weil es klare Anreize für einen immer stärkeren Einsatz erneuerbarer Energieträger bietet und Sicherheitsmaßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen enthält. Mit der Regelung soll Österreich darin unterstützt werden, die auf EU-Rechtsvorschriften beruhenden verbindlichen Ziele des Landes im Bereich erneuerbare Energieträger bis 2020 zu erreichen.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen von 2008 im Einklang steht.

Mit dem Ökostromgesetz 2012 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern gefördert werden. Die Förderung wird als Betriebsbeihilfe in Form von subventionierten Einspeisetarifen und Investitionszuschüssen gewährt. Zusätzlich zu den Standard-Einspeisetarifen können auch bestimmte Arten von Ökostromboni gewährt werden, wenn beispielsweise Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern in einer hocheffizienten KWK-Anlage erzeugt werden. Die Kommission wollte sicherstellen, dass die Beihilfe nicht zu einer Überkompensation der Zusatzkosten durch den Ökostromverbrauch führt.

Das Vorhaben wird über zwei Arten von steuerähnlichen Abgaben finanziert. Die aktuelle Finanzierungsstruktur enthält anders als die vorherige nach dem Förderprogramm von 2008 keine Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen. Die Zusatzkosten für die Erzeugung von Ökostrom werden von allen Beteiligten getragen. Daher ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Finanzierungsmechanismus keine selektiven Vorteile für die energieintensiven Verbraucher enthält. Die mit der in der Maßnahme von 2008 vorgesehenen Ausnahme für energieintensive Verbraucher verknüpfte Beihilfe wurde im November 2009 als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft.

Die österreichischen Behörden haben zugesagt, die Regelung nach 10 Jahren erneut anzumelden.

 

Mitterlehner: Grünes Licht aus Brüssel für Ökostrom-Novelle
Neues und transparenteres Finanzierungsmodell und Verdoppelung des Fördervolumens ohne Auflagen genehmigt - Milliardenschwere Investitionen in neue Technologien möglich
Wien, Brüssel (bmwfj) - Das am 08.02. von der EU-Kommission genehmigte neue Ökostrom-Gesetz schafft die Basis für den weiteren massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich: "Das ist eine gute Nachricht für den Standort Österreich, der durch das Ökostromgesetz deutlich aufgewertet wird", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner zum positiven Ergebnis der beihilfen- und wettbewerbsrechtlichen Prüfung, die im Unterschied zum Ökostromgesetz 2008 sehr rasch und ohne Auflagen erfolgt ist.

Damit kann mit 1. Juli der zweite Teil des Ökostromgesetzes mit der Aufstockung der jährlichen Förderung von 21 auf 50 Millionen Euro pro Jahr in Kraft treten. Der erste Teil des Gesetzes wurde mit dem Abbau der Wartelisten bei den Wind- und Photovoltaikanlagen im Vorjahr bereits umgesetzt. "Durch die jetzt akzeptierte Verdoppelung des Fördervolumens für neue Ökostrom-Anlagen lösen wir milliardenschwere Investitionen in grüne Technologien aus und können noch stärker von Öko-Innovationen profitieren. Gleichzeitig unterstützt das ebenfalls genehmigte neue Finanzierungsmodell die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie. Damit werden Nachteile gegenüber anderen EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich verhindert, was gerade im aktuellen Konjunkturklima besonders wichtig ist", so Mitterlehner.

Gezielte Förderung in Richtung Marktreife
Nach dem im Vorjahr erfolgten Abbau der langen Anlagen-Warteliste, wodurch knapp 430.000 Haushalte zusätzlich mit grünem Strom versorgt werden können, steigt die jährliche Förderzuwachssumme für neue Anlagen heuer von 21 auf 50 Millionen Euro. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden, sinkt diese Summe jährlich um eine Million Euro bis auf 40 Millionen Euro. "Wir wollen, dass mit den degressiven Tarifen Druck auf die Weiterentwicklung der Technologien entsteht und sich die Fördertarife schrittweise dem Niveau des Marktes annähern", erläutert Mitterlehner das Ziel dieser Regelung.

Das Fördervolumen wird auf Basis einer Potenzialanalyse aufgeteilt, um einen optimalen Energiemix zu erreichen. Für Wind stehen daher künftig 11,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas zehn Millionen Euro, für Photovoltaik acht Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Unabhängig von diesem Topf gibt es für Kleinwasserkraft jährliche Investitionszuschüsse von 16 Millionen Euro.

Neue Finanzierungsregelung vermeidet Nachteile für den Wirtschaftsstandort und nützt Konsumenten
Mit der Novelle wurde der Finanzierungsmechanismus der Ökostrom-Förderung EU-konform geregelt sowie effizienter und transparenter gestaltet. Das neue Finanzierungsmodell berücksichtigt die Anliegen der besonders im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze, indem die Ökostromentgelte künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Somit zahlt die energieintensive Industrie anteilsmäßig einen fairen Beitrag und bleibt dennoch konkurrenzfähig. Gleichzeitig gibt es auch für rund 300.000 einkommensschwächere Haushalte eine Deckelung der Ökostromzuschläge. "Wir haben darauf geachtet, dass es zu einem vernünftigen Interessensausgleich zwischen den Zahlern und Empfängern der Ökostrom-Förderungen kommt", so Mitterlehner.

"Durch unsere Ausbauoffensive wird sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf rund 85 Prozent im Jahr 2020 erhöhen. Damit ist Österreich europaweit Spitzenreiter. Schon ab 2014 brauchen wir bilanziell keinen Atomstrom mehr zu importieren", betont Mitterlehner. "Gleichzeitig übertreffen wir auch die Ziele der Energiestrategie Österreich und des Nationalen Aktionsplans für Erneuerbare Energien, deren Anteil am Bruttoendenergieverbrauch auf über 35 Prozent steigen wird", so Mitterlehner abschließend.

 

 Koren: Ökostromgesetz-Genehmigung durch Europäische Kommission zu begrüßen
IV-Vize-GS: Transparenter Finanzierungsmechanismus - Technologien an Marktreife heranführen - Unternehmensstandort nicht weiter belasten
Wien (pdi) - "Als erfreulich" bezeichnete der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Peter Koren, die von der Europäischen Kommission auf Betreiben von Bundesminister Reinhold Mitterlehner erteilte Genehmigung zur Novelle des Ökostromgesetzes. "Damit steht einer raschen Umstellung des Finanzierungssystems auf einen pauschalierten Zuschlag auf die Netztarife nichts mehr im Weg", so Koren. Die Koppelung der Ökostromförderbeiträge an die Netztarife erlaube eine exakte Ausweisung der Ökostromkosten für die Konsumenten auf der Netzrechnung "und ist damit im Sinne aller heimischen Stromkunden transparenter, einfacher und effizienter gestaltet. Risikoaufschläge wegen Prognoseunsicherheiten seitens der Stromlieferanten werden dadurch ausgeschlossen", betonte der IV-Vize-Generalsekretär.

"Die Industrie arbeitet seit Jahren für eine wirksame Begrenzung der Ökostromkosten, die in vielen europäischen Ländern bereits selbstverständlich ist. Das neue Finanzierungssystem bringt zwar keinen absoluten Kostendeckel für die Industrie, aber leistet einen Beitrag, um den Wettbewerbsnachteil der österreichischen energieintensiven Betriebe abzufedern", so Koren. Umso mehr sei jetzt darauf zu achten, den Standort für die Unternehmen nicht durch weitere Zuschläge oder Steuererhöhungen auf den Faktor Energie zu belasten. Die mit der Genehmigung ebenfalls wirksame Aufstockung der jährlichen Fördermittel von 21 auf 50 Millionen Euro sei allerdings aus Sicht der Industrie äußert großzügig ausgefallen. "Wir rechnen dadurch mit einem Anstieg der jährlichen Kostenbelastungen für die Stromkonsumenten bis 2015 auf mindestens 550 Millionen Euro. Dies wird zum gewünschten Investitionsschub in der Ökostromtechnologie in Österreich führen, stellt aber den Standort vor große finanzielle Herausforderungen, während in anderen europäischen Ländern angesichts der Kostenexplosion und zu erwartenden Technologiesprünge auf den Weltmärkten die Förderungen deutlich zurückgeschraubt werden", so Koren.

"Wir dürfen auch das eigentliche Ziel der Förderung, nämlich die Heranführung dieser Technologien an die Marktreife, nicht aus den Augen verlieren. Dafür ist eine stärkere Konzentration der Erneuerbaren Energie auf die regionalen Stärken sowie mittelfristig eine Harmonisierung der Förderungen auf europäischer Ebene notwendig", so Koren.

 

IG Windkraft erwartet Ausbau-Boom
St. Pölten (ig windkraft) - Nach dieser positiven Entscheidung der EU kann das neue Gesetz mit 1. Juli 2012 in Kraft treten. Die IG Windkraft zeigt sich hocherfreut über die Entscheidung aus Brüssel und rechnet nun mit einem Ausbauboom der Windkraft. Rund 140 Windkraftanlagen mit insgesamt 376 MW Leistung werden in Österreich heuer errichtet, was die bestehende Windkraftleistung um gut ein Drittel steigert. Die jährliche heimische Stromproduktion aus Windkraft kann dadurch auf knapp 3 Milliarden Kilowattstunden gesteigert werden, was dem Verbrauch von 850.000 Haushalten entspricht.

"Ich freue mich sehr über die positive Entscheidung der EU-Kommission. Nun kann mit dem Ökostromgesetz 2012 ein gutes und ambitioniertes Gesetz zur Forcierung der erneuerbaren Energien mit 1. Juli in Kraft treten," erklärt Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, nach Bekanntwerden der Genehmigung des Ökostromgesetzes im beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren. Die kurze Dauer des Verfahrens weise darauf hin, dass Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner und seine Beamten in Brüssel sehr engagiert für das neue Gesetz aufgetreten sind.

Im neuen Ökostromgesetz ist ein Ausbau der Windkraft um 2.000 MW bis 2020 vorgesehen. Entscheidend für den Ausbau der kommenden Jahre ist aus Sicht der IG Windkraft die Komplettierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch rechtzeitige Erlassung von adäquaten Einspeisetarifen auf Grundlage des neuen Gesetzes.  
     
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