Weiterer Rückgang an Privatkonkursen

 

erstellt am
04. 11. 13
14.00 MEZ

Creditreform Privatinsolvenzstatistik 1. bis 3. Quartal 2013: 41 Insolvenzen pro Werktag
Wien (creditreform - Die endgültigen Zahlen der Creditreform Privatinsolvenzstatistik für das 1. bis 3. Quartal 2013 zeigen einen weiteren Rückgang bei der Anzahl an Insolvenzen von Privatpersonen um 4,7% auf 7.677 Verfahren, der niedrigste Stand seit dem Jahr 2009. Die Anzahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist hierbei um 6,0% auf 6.819 Verfahren gesunken, die mangels Vermögen abgewiesenen Insolvenzanträge sind allerdings um 7,9% auf 858 gestiegen. Die Insolvenzursachen sind mannigfaltig, kommen oft kumuliert und lassen sich nicht auf einen Nenner zusammengefasst bringen. Konsumdruck, Verlust des Überblicks über Einnahmen und Ausgaben, familiäre und berufliche Stresssituationen sind eher anzuführen als die "bösen" Banken, Versicherungen und Telekomunternehmen.

Bundesländervergleich: 12 von 10.000 Erwachsenen sind zahlungsunfähig/überschuldet
Ein Bundesländer-Vergleich zeigt, dass entgegen dem bundesweiten Trend im Burgenland (+8,6%), in Salzburg (+3,6%) und Tirol (+0,9%) die Insolvenzen gestiegen sind. Hingegen sind in Kärnten (-11,7%), in der Steiermark (-10,4%) und in Niederösterreich (-6,8%) die Insolvenzen am stärksten zurückgegangen. Spitzenreiter bei der absoluten Zahl an Insolvenzen ist die Bundeshauptstadt mit über 3.000 Fällen, ebenso bei der relativen Insolvenzbetroffenheit: Mehr als 23 von 10.000 erwachsenen Wienern wurden insolvent. Fast 40% aller Insolvenzen finden somit in Wien statt. Österreichweit wurden hingegen 12 von 10.000 Erwachsenen zahlungsunfähig.

Conclusio 1. bis 3. Quartal 2013 - Ausblick Gesamtjahr 2013
Bereits das sechste Quartal in Folge geht die Anzahl an Schuldenregulierungsverfahren zurück. Dieser Trend wird sich auch für das Gesamtjahr 2013 feststellen lassen, sodass in diesem Jahr knapp 10.000 Privatpersonen Insolvenz werden anmelden müssen. So wenige Insolvenzen gab es zuletzt 2009.

Das österreichische Privatinsolvenzrecht hat sich in den vergangenen 18 Jahren durch eine faire Interessensabwägung zwischen Gläubigern und Schuldnern in der Praxis ausgezeichnet und bewährt. Auf der einen Seite verzichten die Gläubiger - auch die öffentliche Hand (Steuern und Abgaben, Unterhaltsbevorschussung) - auf einen (erheblichen) Teil der Forderungen, auf der anderen Seite versucht der Schuldner entsprechend seinen Möglichkeiten so viel wie möglich an Schulden zurückzuzahlen. Dieser funktionierende Aus-gleichsprozess sowie generalpräventive Gründe sollten nicht durch einseitige Bevorzugungen und Erleichterungen des Schuldners gefährdet werden. Dies wäre jenen Unternehmen gegenüber, die ihre Leistung vereinbarungsgemäß erbracht haben, nicht fair. Man muss einmal mehr an die Mündigkeit und die Selbstverantwortung der Menschen als Konsumenten appellieren, sich vor einer Vertragsunterzeichnung auch über die finanziellen Folgen Gedanken zu machen.

Firmeninsolvenzen siehe hier > 

 

 

Informationen: http://www.creditreform.at

 

 

 

 

 

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