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Pensionsauszahlungen der PVA der Arbeiter im Ausland ab 1.1.2002 über die Deutsche Post AG
Wien (bmaa) - Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter hat bei der Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionsberechtigte Änderungen vorgenommen. Aufgrund des Ergebnisses eines europaweit ausgeschriebenen Vergabeverfahrens wird die Auszahlung ab der für Dezember 2001 gebührenden Pension über die Deutsche Post AG abgewickelt.

Die Leistungen werden entsprechend den Wünschen der Pensionisten auf Konten bei einem Geldinstitut des Wohnsitzstaates oder durch Zusendung eines Schecks im bisher üblichen Anweisungsrhythmus ausgezahlt.

Von der Deutschen Post AG wurden Informationsschreiben versandt und jenen Personen, welche die österreichische Pension per Scheck erhielten, empfohlen, ein Konto bei einem Geldinstitut des Wohnsitzstaates zu eröffnen. Die Eröffnung eines Kontos ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Nach den ab 1. Jänner 2002 geltenden Rechtsvorschriften muss eine lokale Barauszahlung, d.h. auch eine postalische Übersendung eines Bar-Schecks von Neu-Pensionisten ausdrücklich beantragt werden.

Die Lebensbestätigungen werden im Jänner 2002 durch die Deutsche Post AG zur Versendung gebracht und sind bis spätestens Anfang März 2002 an die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter zu übermitteln, um eine Unterbrechung im Pensionsbezug zu vermeiden.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass ab dem Jahre 2002 auch für jene Pensionsbezieher, deren Pension auf ein Konto im Wohnsitzstaat überwiesen wird, die jährliche Einsendung einer Lebensbestätigung bis spätestens Anfang März jeden Jahres erforderlich wird. Dieser, für einen Teil der Pensionisten im Vergleich zu bisher zusätzliche Aufwand entspricht einerseits sowohl den gesetzlichen Bestimmungen und der Praxis anderer Pensionsversicherungsanstalten und ist anderseits im direkten Konnex mit der von der Deutschen Post AG übernommenen Rückzahlungsgarantie für überbezahlte Leistungen zu sehen.

Die Deutsche Post AG stellt aufgrund ihres Transfervolumens und den dadurch engeren Verflechtungen mit ausländischen Vertragspartnern sicher, dass für Leistungsbezieher in "Weichwährungszonen" die Auszahlung in konvertibler Währung erfolgen kann, wodurch ein lang bestehendes Anliegen der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter gelöst werden konnte.
     
Diese Information wurde uns von Herrn Gesandten Dr. Thomas Buchsbaum zur Verfügung gestellt, der im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für Fragen der Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher zuständig ist.

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