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Auch ehemalige Kriegsgefangene der Westalliierten und zivilinternierte Personen werden entschädigt

Die AuslandösterreicherInnen-Abteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten teilt mit:

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Das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, BGBl. I Nr.142/2000, wurde dahingehend geändert, dass nunmehr auch ehemalige Kriegsgefangene der Westalliierten und zivilinternierte Personen entschädigt werden. Diese Gesetzesänderung wurde im BGBl. I Nr. 40/2002 vom 8. März d.J. 2002 veröffentlicht.

Österreichische Staatsbürger, die

  1. im Verlauf des Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft gerieten,
  2. im Verlauf des Zweiten Weltkrieges oder während der Zeit der Besetzung Österreichs durch die Alliierten Mächte von einer ausländischen Macht aus politischen oder militärischen Gründen festgenommen und angehalten wurden,
  3. sich auf Grund politischer Verfolgung oder drohender politischer Verfolgung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes (BGBl.Nr.183/1947) außerhalb des Gebietes der Republik Österreich befanden und aus den unter 2.) angeführten Gründen von einer ausländischen Macht festgenommen und nach Beginn des Zweiten Weltkrieges angehalten wurden, haben Anspruch auf eine Entschädigung.

Die Anträge auf Zuerkennung dieser Leistung sind bis 31. Dezember 2002 formlos bei der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt zu stellen, die in der Folge den Antragstellern die nötigen Informationen / Formulare zuschicken wird.

Die Leistung wird frühestens ab 1. Jänner 2002 erbracht. Dies gilt auch für Anträge, die allenfalls schon vor dem 1. Jänner 2002 eingebracht wurden, unabhängig davon, ob über sie bereits rechtskräftig entschieden wurde oder nicht.

Die Entschädigung werde je nach Beurteilung des Antrages zwischen EUR 14,5 und EUR 21,8 monatlich betragen.
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