Kraftfahrgesetz-Novelle im Zeichen von mehr Verkehrssicherheit

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Kraftfahrgesetz-Novelle im Zeichen von mehr Verkehrssicherheit
Eigener Unterausschuss zum Thema "Drogen im Straßenverkehr"
Wien (pk) - Der Verkehrsausschuss beschloss heute mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Novelle zum Kraftfahrgesetz, die, wie Verkehrsminister Mathias Reichhold betonte, ein Mehr an Verkehrssicherheit bringen und insbesondere den Autorasern den Kampf ansagen soll.
So wird es nun der Exekutive möglich sein, an besonders gefährlichen Streckenabschnitten durch ein Videoüberwachungssystem auch die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Lenkers zu messen. Das Organmandat für Temposünder wird im Übrigen auf 210 Euro angehoben. die Strafe für die Verletzung der Gurtenpflicht beträgt in Zukunft 21 Euro.
Weiters wird durch die Novelle die Ausrüstung mit ABS bereits für Fahrzeuge ab einem zulässigem Höchstgewicht von 3 500 kg vorgeschrieben, Sicherheitsgurten müssen in Hinkunft auch in mehrspurigen Kleinkrafträdern, in vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, sowie in drei- und vierrädrigen Kfz vorhanden sein. Für die Fahrzeuge der Zollwache wiederum wird Blaulicht ex lege erlaubt. Fachärzte in Rufbereitschaft und Hebammen erhalten nunmehr eine Blaulichtbewilligung, wie dies auch die SPÖ in einem Antrag forderte, der mit dem Gesetzesbeschluss als miterledigt gilt. Für Fahrlehrer wiederum schreibt das Gesetz absolutes Alkoholverbot vor.
Gegenüber der dem Beschluss zugrunde liegenden Regierungsvorlage sieht ein ebenfalls mit F-V-Mehrheit angenommener Abänderungsantrag u.a. vor, die neuen Regelungen betreffend Schülerbeförderungen vorerst zurückzustellen, zumal eine Behandlung dieses Themas in einer parlamentarischen Enquete geplant ist. Weiters wird nun die Überlassung eines Fahrzeuges an Kaufinteressenten bis zu maximal 72 Stunden ermöglicht. Schließlich erhöht sich durch den Abänderungsantrag auch die Strafe bei Verletzung der Anhaltepflicht vor Schutzwegen auf 72 €.
Für die Sozialdemokraten äußerte sich Abgeordneter Kurt Eder grundsätzlich zustimmend zu weiten Teilen der Novelle, wobei er insbesondere die Geschwindigkeitskontrollen auf Straßenabschnitten positiv hervorhob. Irritiert reagierte er aber auf die Ausweitung der Gültigkeit des Probekennzeichens auf 72 Stunden, die seiner Meinung nach zu einer missbräuchlichen Verwendung führen könnte.
Abgeordnete Eva Lichtenberger (G) warf den Regierungsparteien vor, sie würden nicht konsequent genug gegen die Überladung von LKW vorgehen. Sie vermisste auch Bewegung in Richtung eines LKW- Nachtfahrverbotes und sprach von einer vertanen Gelegenheit.
Die Abgeordneten Helmut Kukacka (V) und Irina Schoettel-Delacher (F) hingegen begrüßten die neue Form der Geschwindigkeitskontrolle und interpretierten die Novelle als großen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit.
Keine Mehrheit fand bei der Abstimmung ein Antrag der SPÖ, in dem eine striktere Einhaltung des 40-Tonnen-Limits für LKW gefordert wurde. In der Minderheit blieb auch eine Initiative der Grünen zu diesem Thema, die sich vor allem gegen die übliche Toleranzgrenze bei Gewichtsüberschreitungen richtete.
Gemeinsam mit dem Verkehrssicherheitspaket wurde ebenfalls mit der Mehrheit der Regierungsparteien eine Führerscheingesetz-Novelle verabschiedet, durch die u.a. eine Mindestausbildung für den Erwerb eines Mopedausweises eingeführt wird und die verkehrspsychologische Untersuchung für Moped ab 15 entfällt. Fahrprüfungen können in Zukunft bei der Behörde abgelegt werden, in deren Sprengel die Fahrschulausbildung absolviert wurde, die Geschwindigkeitsbegrenzung 80/100 für Ausbildungsfahrten wird durch die Novelle gestrichen.
Abgelehnt wurde ein Antrag der SPÖ, in dem Abgeordneter Kurt Eder Maßnahmen forderte, um die Kosten für eine Führerscheinausbildung in Österreich zu senken. Demnach sollten künftig FührerscheinkandidatInnen die Fahrschule österreichweit frei auswählen dürfen und nicht mehr wie derzeit an die örtliche Fahrschule gebunden sein. Die Sprecher der Regierungsparteien betrachteten das Anliegen der SPÖ durch den Beschluss der Novelle als erfüllt.
Eine mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen angenommene Novelle zum Gefahrgutbeförderungsgesetz enthält im wesentlichen Anpassungen an Richtlinien der EU und dadurch notwendige redaktionelle Änderungen.
Abgeordneter Kurt Eder (S) kritisierte allerdings, dass durch die Haftungsbestimmungen des Gesetzes nun vor allem die LKW-Lenker getroffen würden, und forderte in einem Abänderungsantrag entsprechende Befreiungen, konnte sich mit seiner Initiative aber nicht durchsetzen.
Als nächsten Punkt behandelte der Ausschuss ein Ansinnen der Regierungsfraktionen. Da der Missbrauch von Drogen im Straßenverkehr und die damit zusammenhängenden Unfälle immer mehr zunehmen, soll ein Lenker eines Fahrzeuges bei Suchtgiftbeeinträchtigung zu einer Harn- oder Blutanalyse verpflichtet werden. Weiters soll es auch möglich sein, Proben von anderen Körperflüssigkeiten (Speichel, Schweiß) zwecks wissenschaftlicher Untersuchung nehmen zu können, wobei hiezu aber die Zustimmung des Betroffenen erforderlich ist (544/A).
In der Debatte hatten die Abgeordneten Andreas Sodian, Anton Wattaul (beide F), Werner Miedl, Georg Schwarzenberger und Helmut Kukacka (V) auf die Wichtig- und Dringlichkeit des Problems hingewiesen, welche auch von den Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Kurt Eder (beide S) prinzipiell anerkannt wurde. Die beiden Oppositionsredner wiesen aber darauf hin, dass die Beweisführung eine diffizile Sache sei, über die man intensiver nachdenken müsse. Eder gab auch zu bedenken, dass sich die Frage stelle, ob man über den Weg der Verkehrspolitik Drogenfahndung betreiben solle. Zum Zweck der Klärung dieser Fragen schlug er die Einsetzung eines eigenen Unterausschusses vor.
Dieser Antrag wurde von Ausschuss-Obmann Reinhard Firlinger (F) aufgegriffen, der aber einschränkend meinte, dieser Ausschuss solle schnell zu einem Ergebnis kommen, um dieses wichtige Problem noch vor dem Sommer einer endgültigen Lösung zuführen zu können. Diesen Wunsch äußerte auch Bundesminister Mathias Reichhold, der auch darauf hinwies, dass es Unterlagen gebe, denen zufolge die Dunkelziffer der durch Drogeneinfluss verursachten Verkehrstoten schon jene der durch Alkoholeinfluss ums Leben gekommenen Verkehrsteilnehmer übersteige.

Der Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses wurde einstimmig angenommen
Der G-Entschließungsantrag, die Prüfung sektoraler Lkw- Fahrverbote auf der Inntal-Brennerachse betreffend (322/AÄEÜ), wurde einstimmig vertagt. Die Abgeordneten Kurt Scheuch (F), Karin Hakl (V) und Gerhard Reheis (S) hatten das von Abgeordneter Eva Lichtenberger (G) begründete Ansinnen begrüßt und sich der Meinung von Bundesminister Mathias Reichhold angeschlossen, der um eine Vertagung des Antrags bis zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses gebeten hatte, da dieses Anliegen, dem er sehr offen gegenüber stehe, eben geprüft werde. In Tirol gebe es diesbezüglich eine 4-Parteien-Übereinkunft, und auch gegenüber der EU habe er verlautbart, in dieser Hinsicht Ermittlungen durchführen zu lassen.
Ein Antrag der SPÖ (A/523) betreffend Erstellung eines Telekommunikationsberichtes sowie eine Initiative der Grünen betreffend verpflichtende Kundeninformationen bei gebührenpflichtigen telefonischen Auskünften (440/A) wurden schließlich einem Unterausschuss zugewiesen.

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