Politik der Woche vom 14. 05. bis 20. 05. 2002

     
Haupt: Familienpolitik neu als Lösung für die Zukunft
Erstmals Mittel aus dem FLAF nur für Familien
Wien (bmsg) - Zum Internationalen Tag der Familie nahm heute (15. 05.) Generationenminister Mag. Herbert Haupt Stellung. "Die Bundesregierung hat selbstbewusst das Tor zu einer völlig neuen und erfolgreichen Familienpolitik aufgestoßen." 30 Jahren sozialistischer Politik hätten die Institution Familie systematisch ausgehöhlt. Den jungen Menschen im Land sei die Familie als unsympathisches und überholtes Lebensmodell "verkauft" worden. "Dieses Bild rücken wir wieder zurecht", bekräftigte der Generationenminister.
Haupt bezeichnete die von der Bundesregierung gesetzten familienfreundlichen Maßnahmen als den "einzig möglichen Weg", der auf drängende gesellschaftspolitische Fragen die "richtigen Antworten" gebe. Familienfreundlichkeit heiße vor allem Kinderfreundlichkeit. Mehr denn je wären Zuwendung und Anteilnahme am Leben der Kinder gefragt. Die Gesellschaft habe ein brennendes Interesse daran, dass es Kinder gebe und sich Eltern der "gewiss nicht leichten Aufgabe" des Kindergroßziehens widmeten, so der Generationenminister.

Kindergeld hilft dort, wo es helfen soll
Haupt verwies hier auf das Kindergeld als weitaus bessere und gerechtere Alternative zum Karenzgeld, da es nicht an eine vorangegangene Berufstätigkeit gebunden sei. "Das Kindergeld ist für alle gedacht, vom Bezug wird niemand ausgeschlossen". Und es sei vor allem dort wirksam, wo es am notwendigsten gebraucht werde, betonte der Generationenminister. Mütter und Väter könnten sich guten Gewissens der Betreuung ihrer Kinder widmen und einander abwechseln. Dafür gebe es 3 Jahre rund 436 Euro im Monat. Die jährliche Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro sei für Mütter und Väter "geradezu maßgeschneidert", da sie die Kontaktaufnahme mit der Berufswelt attraktiv mache.
Dass Kinderbetreuungspflichten aber auch einen bedeutenden Schritt in Richtung Eigenvorsorge für Frauen darstellten, werde mit einer eigenständigen Krankenversicherung und pensionsbegründenden 18 Monaten pro Kind unterstrichen, bekräftigte Haupt. Ein wesentlicher Bestandteil des Kindergeldes wäre auch, dass der Bezug an Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen geknüpft sei, was "gesundheitspolitisch eminent wichtig" sei.

Mittel aus dem FLAF für Familien zweckgebunden
"In der Vergangenheit verwendeten die Sozialisten den FLAF zum Stopfen der Budgetlöcher. Die jetzige Bundesregierung stellt diese Mittel selbstverständlich den Familien zur Verfügung", stellte Haupt fest. Schon darin manifestiere sich der himmelhohe Unterschied zwischen der sozialistischen Familienpolitik der Vergangenheit und der richtungsweisenden Familienpolitik der gegenwärtigen Regierung. "Was den Familien gehört, muss ihnen auch zu Gute kommen", so Haupt, der auf weitere Familienleistungen, wie die Erhöhung der Familienbeihilfe ab 2003, die Erhöhung des Mehrkindzuschlages, den Zuschlag zur Familienbeihilfe erheblich behinderter Kinder, das Pflegegeld ab der Geburt für Kinder mit Behinderung, verwies. Auch die Familienhospizkarenz wäre im Hinblick auf die familiäre Zusammengehörigkeit entwickelt worden.
"In Anbetracht dieser Leistungen für unsere Familien bin ich mit Stolz erfüllt", so Generationenminister Haupt abschließend.
   
Gusenbauer: Angebot an die Eltern in Österreich: 100.000 neue Kindergartenplätze
Niedrige Geburtenrate durch "mehr Chancen für Frauen" zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen
Wien (sk) - SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer machte am Mittwoch (15. 05.) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Bundesfrauenvorsitzender Barbara Prammer den Frauen und Männern mit Kindern ein Angebot, das es ermöglicht, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Das betreffe konkret den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, umfassende Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen, einen Rechtsanspruch auf Teilkarenz und ein Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz nach dem Kindergeldbezug. Die Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit sei der "Schlüssel gegen die Austrocknung des Arbeitsmarkts", erklärte Gusenbauer.
"Wir leben in einer widersprüchlichen Situation", sagte Gusenbauer und führte aus, dass Österreich einerseits die niedrigste Geburtenrate der Geschichte aufzuweisen habe, zeitgleich aber eine steigende Frauenarbeitslosigkeit. Andererseits drohe der Arbeitsmarkt in acht Jahren "auszutrocknen", wenn nicht durch Zuwanderung gegengehalten werde.
"Wo bleibt die politische Lösung", monierte der SPÖ-Vorsitzende in Richtung Regierungsparteien. "Die blau-schwarze Regierung glaubt, mit dem Kindergeld ist es getan", kritisierte Gusenbauer. "Das greift zu kurz für die Geburtenrate und die Chancen der Frauen in diesem Land".
Der Schlüssel liege bei der Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit. Dieser Ansicht habe sich auch der EU-Rat in Barcelona angeschlossen. Die skandinavischen Staaten hätten hier bereits praktikable und erfolgreiche Modelle gefunden. In Schweden liege dementsprechend die Frauenerwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern unter zwei Jahren bei 75 Prozent. Voraussetzung sei allerdings, der flächendeckende Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. "Vor allem bei den Unter-Dreijährigen", unterstrich Gusenbauer.
Gusenbauer machte den Frauen und Männern mit Kindern ein Angebot, bestehend aus vier Punkten. Erstens sollen die Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Österreich flächendeckend ausgebaut werden. Es würden 100.000 Betreuungsplätze fehlen. Diese sollen in einem Stufenplan von fünf Jahren bereitgestellt werden. Jährlich sollen dafür 72 Mio. Euro (1 Mrd. Schilling) aufgewendet werden. So könne ein "flächendeckendes Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen mit großzügigen Öffnungszeiten" entstehen.
Zweitens sollen umfassende Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen angeboten werden, um den Wiedereinstieg nach der Karenz zu erleichtern. "Nach der Karenz brauchen Frauen eine zweite Chance", betonte Gusenbauer. Die Österreicherinnen hätten im europäischen Vergleich eine sehr lange Babypause. Die lange Berufsunterbrechung wirke sich aber als Dequalifizierung aus. Je länger die Berufsunterbrechung, desto schwieriger der Wiedereinstieg", so der SPÖ-Vorsitzende.
Drittens soll ein Rechtsanspruch auf Teilkarenz bis zum Schuleintritt des Kindes eingeführt werden, das ein Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz vorsieht. Die SPÖ stehe für eine "partnerschaftliche Teilung" der Erziehungsarbeit. Dieser Rechtsanspruch soll nicht nur geblockt, sondern nach Bedarf in Anspruch genommen werden können.
Und viertens fordere die SPÖ zusätzlich, dass Frauen und Männer ein Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz haben sollen, wenn sie Kindergeld-bedingt bis zu 30 Monate aus den Beruf aussteigen. "Es muss für die gesamte Zeit des Kindergeld-Bezugs ein Rückkehrrecht geben", betonte Gusenbauer mit dem Verweis auf die derzeitige Situation, die nur einen Kündigungsschutz für 24 Monate ermögliche.
Gusenbauer verwies abschließend auf das positive Beispiel im sozialdemokratisch regierten Wien. Da gebe es eine flächendeckende Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen. "Nahezu die Hälfte der unter Dreijährigen" (48 %) und fast alle Drei- bis Sechsjährigen (98 %) werden in Kinderkrippen und Kindergärten ganztägig betreut. Weiters investiere die Regierung in Wien fast doppelt so viel für Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen in Karenz als die Bundesregierung (4,43 Mio. Euro gegenüber 2,98 Mio. Euro).
   

Vorarlberger Gesundheitsfonds nimmt konkrete Formen an
LR Bischof: Wesentliche Partner ziehen mit
Bregenz (vlk) - Das Modellprojekt "Vorarlberger Gesundheitsfonds" nimmt immer konkretere Formen an. Vertreter von Bundesministerium, Hauptverband, Gebietskrankenkasse, Ärztekammer und Land Vorarlberg einigten sich am Dienstag (14. 05.) in Bregenz auf wesentliche Grundsätze. "Alle wichtigen Partner im Gesundheitswesen anerkennen die Richtigkeit unseres Modells und sind bereit, bei seiner Realisierung mitzuziehen", erklärte Gesundheits- Landesrat Hans-Peter Bischof nach der Sitzung.
Bischof sprach von einem "sehr konstruktiven Gesprächsklima" mit allen wesentlichen Entscheidungsträgern. Es wurde klar gestellt, dass der Vorarlberger Gesundheitsfonds keine Änderung von Bundesgesetzen notwendig macht, sondern basierend auf der 15a-Vereinbarung als Bundesland-bezogenes Modellprojekt umgesetzt werden kann. In wichtigen Eckpunkten konnte eine grundsätzliche Einigung erzielt werden:

  • Aufbau des Vorarlberger Gesundheitsfonds als Modellprojekt
  • Einrichtung eines Kuratoriums als übergeordnetes Entscheidungsgremium, das auch für die gesamtheitliche Planung des Gesundheitswesens zuständig sein soll
  • Notwendigkeit einer einheitlichen Dokumentation hinsichtlich Diagnosen- und Leistungserfassung sowie
  • eine Finanzierung auf Grund der Erkenntnis, dass neue Strukturen als Impuls auch neue Investitionen benötigen, die von der Sozialversicherung und dem Spitalfonds zu tragen sind.

Laut Landesrat Bischof besteht Übereinstimmung vor allem auch darin, dass die Vernetzung des extra- und intramuralen Bereiches schrittweise über einzelne Projekte erfolgen soll, die laufend ausgewertet und bewertet werden müssen. Für das Jahr 2003 erwartet sich Bischof das Vorliegen einer gesamtheitlichen Gesundheitsplanung für Vorarlberg. Parallel soll die konkrete Umsetzung von Schnittstellenprojekten gestartet werden, wobei dem Entlassungsmanagement zum besseren Übergang vom Krankenhaus in die häusliche Pflege und der prästationären Diagnostik - um Doppelgleisigkeiten bei Untersuchungen beheben zu können - höchstes Augenmerk geschenkt werden soll. Zusätzlich wurde als Zielvorgabe vereinbart, bis zu vier Schnittstellenprojekte 2004 zu realisieren. Hier geht es nach Meinung von Landesrat Bischof besonders um die flächendeckende Palliativmedizin und eine Aufwertung der Ärztebereitschaft.
In den nächsten Tagen wird von den Verantwortlichen eine Arbeitsgruppe nominiert, die umgehend die operative Umsetzung des Vorarlberger Gesundheitsfonds in Angriff nehmen wird.
Landesrat Bischof betonte, dass es bei den geplanten Strukturveränderungen vor allem darum geht, die Qualität und Quantität unseres guten Gesundheitssystems auch in Zukunft finanzierbar zu halten. Zielvorgabe sei es nicht, weniger Geld für Gesundheit auszugeben, sondern die Kostenspirale durch die Ausnutzung von vorhandenen Effizienzpotenzialen nicht explodieren zu lassen.


   
Städtebund regt Perspektivveränderung bei Finanzausgleich an
Neue Studie über Gemeindefinanzierung unterstreicht tragende Rolle größerer Städte
Wien (rk) - Um die Zeit bis zu den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen, die 2004 anstehen, inhaltlich zu nutzen, stellte Generalsekretär Dr. Erich Pramböck am Dienstag (14. 05.) in einem Mediengespräch eine aktuelle Studie über die "Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich" vor.
Als Untersuchungszeitraum wählten die Verfasser, Univ.Prof. Dr. Wilfried Schönbäck Institut für Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik der TU-Wien) und Hon.Prof. Dr. Helfried Bauer (KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung), die Jahre von 1993 bis 1999. Als besonders bemerkenswerte Ergebnisse der Studie nannte Pramböck die massive Zentralisierung der Finanzmittel von den Gemeinden in Richtung Bund. So sei der Gemeindeanteil am Abgabenertrag von 1993 auf 1999 von 12,9 Prozent auf 12,2 Prozent gesunken, während der Anteil des Bundes von 68,3 Prozent auf 69,9 Prozent gestiegen sei. Für die Gemeinden besonders nachteilig wirkt sich in diesem Zusammenhang die nur mäßige Zunahme (plus 18 Prozent) der Gemeindeabgaben, etwa bei der Grund- und Kommunalsteuer, aus. Dadurch, so Pramböck, entstehe für die Gemeinden ein beträchtlicher Druck, die Tarife und Gebühren für kommunale Leistungen unter Berücksichtigung der Kostendeckung zu erhöhen.

Investitionskraft größerer Städte massiv im Sinken begriffen
Als ebenfalls bedenklich nannte der Generalsekretär auch die immer geringer werdende "freie Finanzspitze" bei den Gemeinden, insbesondere bei größeren Städten mit Einwohnern über 50.000 Einwohnern. Die Finanzmittelknappheit hätte zur Folge, dass die freien Mittel der Gemeinden für Investitionen von seinerzeit 14,3 Prozent (1993) auf 9,1 Prozent im Jahr 1999 zurück gegangen seien. Leidtragende sind hierbei besonders die großen Städte Österreichs, deren freie Finanzspitze 1999 nur mehr 2,3 Prozent betrug und deren Investitionen seit 1993 nominell sogar um 15 Prozent gesunken sind.

Finanzausgleich soll vermehrt Gemeindeverantwortung fördern
Pramböck, wie auch die Studienautoren betonten, dass die jetzige Form des Finanzausgleichs nur mehr ungenügend auf die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anwendbar sei. Schönbäck, der den Finanzausgleich rückblickend als "Spitzenprodukt" Österreichs der letzten vierzig Jahre auslobte und dessen positiven, weil ausgleichenden Impulse für die Wohlstandsentwicklung Österreich hervorhob, betonte, dass der Finanzausgleich in Zukunft verstärkt auf die zentralörtlichen Leistungen größerer Städte Bedacht nehmen müsse. Er sprach sich in weiterer Folge für eine neue Perspektive bei der wichtigsten Geldumverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aus. Ziel müsse es sein, den Gemeinden wieder mehr finanzielle Verantwortung zu übertragen. Bauer erinnerte daran, dass sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz der Finanzausgleich bereits besser, weil effizienter umstrukturiert worden sei.

Städte müssen Leistungsträger bleiben
Als wichtigste Forderungen nannte Pramböck, dass der Gemeindeanteil am Abgabeertrag nicht weiter sinken dürfe und das Umlagewesen der Länder zu beseitigen bzw. dieses auf ein Wachstum im Gleichklang mit den Kommunalbudgets zu beschränken sei. Weiters kritisierte er die derzeit stattfindende Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels zu Gunsten kleinerer Gemeinden, da dies angesichts der steigenden Relevanz leistungsfähiger städtischer Räume und Stadtkerne in einem größeren europäischen und globalisierten Markt kontraproduktiv sei.
   
Thema Abfertigung Neu – Schüssel: Herzstück der Reformpolitik
Neues Gesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft
Wien (övp-pd) - "Das Mega-Projekt Betriebliche Mitarbeitervorsorge ist ein Herzstück der Reformpolitik der rot-weiß-roten Bundesregierung", so Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel am Dienstag (14. 05.) nach dem Ministerrat. In den wesentlichen Grundzügen habe die Regierung mit den Sozialpartnern Einigungen erzielen können, bis zur Beschlussfassung im Plenum werde es aber noch sachliche Gespräche über technische und steuerliche Rahmenbedingungen geben.
Das neue Gesetz für neuangefangene Arbeitsverhältnisse trete mit 1. Juli 2002 in Kraft, die Zahlungen würden spätestens mit 1. Jänner 2003 beginnen. Wir sind wirklich stolz auf dieses gemeinsame Reformprojekt", so Schüssel.
Sollten Konzessionen früher erteilt werden, könnten durch gemeinsame Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministers Zahlungen auch vorverlegt werden. "Der Beitragssatz steht mit 1,53 Prozent fest. Die Einhebung erfolgt durch die Krankenkassen". Die Mitarbeiterkassen würden eine eigene Konzession, eigene Veranlagungsvorschriften und Prüfvorschriften sowie eine strenge Finanzmarktsaufsicht bekommen und es bestehe für sie Kontrahierungszwang, so Schüssel.
Sozial- und wirtschaftspolitisch entstehe ein wesentlich attraktiveres System als früher. "Im alten System hatten pro Jahr nur 15 Prozent der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Abfertigung zu bekommen", das seien in absoluten Zahlen circa 450.000 Arbeitnehmer. Zwei Drittel, also rund 2 Millionen österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten im Laufe ihres gesamten Berufslebens nie eine Abfertigung bekommen, andere wiederum hätten gleich mehrere Abfertigungen akkumuliert. Jetzt gebe es "ein faires System", das für alle gleich ist. So kämen jetzt auch 125.000 Lehrlinge und Saisonbeschäftigte, die zuvor keinen Abfertigungsanspruch hatten, in den Genuss der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge, so der Kanzler, der darauf hinwies, dass dadurch auch der Tourismusstandort Österreich deutlich verbessert werde.
Bis zum Schluss strittig sei die Frage der Ersatzzeiten gewesen. Mit den Sozialpartner habe man sich jetzt darauf geeinigt, dass für Bereiche Präsenz- und Zivildienst sowie Wochen- und Krankengeld der Dienstgeber die Beiträge einzahlt, für die Familienleistungen, wie Kindergeld und Familienhospizkarenz, zahlt der Familienlastenausgleichsfonds. Damit habe man ein durchgängiges System, das es in der Vergangenheit noch nie gegeben habe.
"Alle bestehenden Ansprüche von Arbeitnehmern bleiben in voller Höhe gewahrt", betonte der Kanzler. Es bestehe aber die Möglichkeit, dass bestehende Ansprüche aufgrund einer gemeinsamen, freiwilligen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in das neue System der Mitarbeiterkassen übertragen werden.
Neben der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge, stehe für alle, die nicht in das Mitarbeitervorsorge-Modell hineinfallen, die Möglichkeit einer "Zukunftsvorsorge" offen. Dadurch könnten auch Selbstständige, Freiberufler, Bauern, Menschen in freien Dienstverhältnissen oder ohne Beschäftigungsverhältnis, wie Hausfrauen und Hausmänner, aus eigenen Beiträgen mit gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen dieses Modell in Anspruch nehmen.
Darauf habe sich die Bundesregierung mit den Sozialpartnern geeinigt, so Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel heute, Dienstag, nach dem Ministerrat.
Damit habe die Bundesregierung "für die gesamte österreichische Bevölkerung" ein Modell zur Verfügung gestellt, das auch einen Impuls für den österreichischen Kapitalmark bedeute. Dieses kapitalgedeckte Modell sei - bei voller Wahlfreiheit für den Arbeitnehmer oder den Begünstigten - eine wesentliche Ergänzung, betonte Schüssel.
Bei der Verrentung gebe es, wie in der Punktation bereits vorgeschlagen, "ein höchst attraktives, zusätzliches Zuckerl" für diejenigen, die tatsächlich eine zweite, betriebliche MitarbeitervorsorgePension haben wollen.
   
Thema Abfertigung Neu – Für alle Arbeitnehmer im Ministerrat beschlossen
Riess-Passer: "Historisch bedeutsamste Leistung für Arbeitnehmer in den letzten Jahrzehnten"
Wien (fpd) - Die Bundesregierung hat am Dienstag (14. 05.) die Abfertigung neu im Ministerrat beschlossen. Das Modell der betrieblichen Mitarbeitervorsorge steht für alle offen, erstmals auch für Lehrlinge und Saisonarbeiter. Alle bestehenden Ansprüche bleiben aufrecht, bei Einigung mit den Arbeitnehmern kann in das neue System gewechselt werden. Für alle Neuangestellten gilt das neue Modell.
Nach der geltenden Regelung gibt es erst nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung in einem Unternehmen einen Abfertigungsanspruch. Künftig soll der Anspruch für die Mitnahme im "Rucksack" nach einem Monat Beschäftigung bestehen.
Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer lobte die Abfertigung neu als "historisch bedeutsamste Leistung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahrzehnten." Die Viezkanzlerin betonte, dass nun alle Arbeitnehmer in den Genuss der Abfertigung kommen. "Ein Großteil hat es bisher nur vom Hörensagen gekannt". Bisher haben - nach einer Studie des WIFO für das Jahr 1997 - mehr als 80 Prozent der unselbstständig Beschäftigten keinen Anspruch gehabt. Sie waren in Beschäftigungsverhältnissen, die kürzer als drei Jahre gedauert haben.
Die Eckdaten zur Abfertigung neu im Stenogrammstil: Spätestens ab 1.1.2003 wird mit der Einzahlung begonnen. Der Beitragssatz von 1,53 Prozent wird per Gesetz festgeschrieben. Die Einhebung erfolgt durch die Gebietskrankenkassen. Für die Ersatzzeiten gibt es zwei Regelungen: Bei Krankenstand, Präsenz- und Zivildienst zahlt der frühere Arbeitgeber, bei Familienleistungen wie Kindergeld oder Familienkarenz der FLAF. Darauf haben sich Regierung und Sozialpartner am Montag in dreieinhalbstündigen Verhandlungen geeinigt.
   
Thema Abfertigung Neu – Bures: Großer Erfolg der Sozialpartnerschaft
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures begrüßt in einer ersten Stellungnahme den Beschluss der Abfertigung Neu im Ministerrat vom Dienstag (14. 05.). Die Abfertigung Neu sei der beste Beweis für die ungebrochene Lösungskompetenz der Sozialpartnerschaft und ihre tragende Rolle für eine Konsensdemokratie, so Bures.
Das von den Sozialpartnern im November des Vorjahres vorgelegte und von der Regierung in weiten Teilen übernommene Konzept für die Neuregelung der Abfertigung decke sich größtenteils mit den Vorgaben der Sozialdemokratie. Details des heutigen Beschlusses wolle man in der SPÖ noch einer genaueren Prüfung unterziehen.
Insbesondere begrüßt Bures, dass der Beitragssatz nun gesetzlich verankert und nicht - wie von der Regierung ursprünglich vorgesehen - in einem General-Kollektivvertrag geregelt wird. Die "unsichere Kollektivvertragsvariante" wäre zum eindeutigen Nachteil der ArbeitnehmerInnen gewesen. Auch dass die Beiträge durch die Gebietskrankenkassen eingehoben werden, sei zu begrüßen, so Bures.
   
Thema Abfertigung Neu – Für Grüne GewerkschafterInnen birgt sie große Risken!"
Wien (grüne) - Die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen (AUGE/UG) sehen die Abfertigung neu zwiespältig. "Natürlich ist es zu begrüßen, dass ArbeitnehmerInnen, die nie in den Genuss einer Abfertigung gekommen wären, künftig einen Anspruch auf Abfertigung erhalten. Vor allem Beschäftigte in Tourismus und Gastgewerbe werden davon profitieren. Dennoch birgt die Abfertigung neu große Risken," so Markus Koza, Sekretär der AUGE/UG.
"Mit der Abfertigung neu wird ein weiterer Schritt in den Ausbau der privaten Pensionsvorsorge getätigt. Die steuerlich geförderte Auszahlung der Abfertigung im Falle des Ansparens bis zur Pension wird die Finanzmarktakteure - in diesem Fall die Abfertigungskassen - deutlich stärken. Finanzmärkte weisen jedoch hohe Instabilitäten aus." Die erhoffte Verzinsung von 6 % über 20 bis 30 Jahre sei vollkommen unrealistisch und nur durch risikoreiche Veranlagungen möglich. Das Entstehen von milliardenschweren Abfertigungskassen die renditeträchtige Veranlagungen suchen werden den Druck auf ArbeitnehmerInnen verstärken: hohe Rendite sind in erster Linie über Rationalisierungsmaßnahmen - also Reallohnkürzungen oder Kündigungen - zu erzielen. Damit wird jedoch die Finanzierungsbasis der öffentlichen Pensionssysteme untergraben, nämlich hohe Beschäftigung und stiegende Löhne. "Private Pensionsvorsorge über Kapitaldeckung und solidarisches Umlagesystem stehen in einem unmittelbaren Widerspruch zueinander und sind keine Ergänzung. Der ÖGB sollte das eigentlich wissen."
Auch wenn seitens des ÖGB erwartet wird, das ArbeitnehmerInnen im Falle der Kündigung die Abfertigung sofort in Anspruch nehmen würden, feiert die Regierung die Abfertigung neu bereits als Eintritt in die "dritte" Säule der Pensionsvorsorge.
"Der Druck, die Abfertigung als Pension anzusparen wird steigen und angesichts der allgemeinen Verunsicherung rund um die Zukunft des öffentlichen Pensionssystems auch auf fruchtbaren Boden fallen. Die Umwandlung der Abfertigung in eine Betriebspension ist dann nur noch eine Frage der Zeit. Mit der Abfertigung neu ist dieser Entwicklung Tür und Tor geöffnet. Damit wird die Altersvorsorge den Launen der Finanzmärkte unterworfen. Angesichts der regelmäßig stattfindenden Zusammenbrüche privater Pensionskassen und der damit einhergehenden Vernichtung von angespartem Kapital ist dieser Aspekt der Abfertigung neu als äußerst problematisch zu bewerten," schließt Markus Koza.
   
Thema Abfertigung Neu – Leitl sieht „Sozialpartner und Regierung auf gutem Weg“
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich sieht bei „Abfertigung Neu“ „weitgehende Annäherungen in wesentlichen Punkten“
Wien (pwk) - Am Dienstag (14. 05.) wurde der Gesetzesentwurf zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge im Ministerrat beschlossen. Nach „konstruktiven Gesprächen“ zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern und der Bundesregierung zeigt sich Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, mit den bislang vorliegenden Ergebnissen durchaus zufrieden: „Sozialpartner und Regierung sind auf einem guten Weg. In den Verhandlungen konnte in entscheidenden Punkten eine weitgehende Annäherung erzielt werden.“
Wesentlich für eine breite Rechtssicherheit der betrieblichen Mitarbeitervorsorge ist, dass es nun doch eine Verankerung des Beitragssatzes von 1,53 Prozent im Gesetz selbst statt einer Regelung in einem Generalkollektivvertrag geben wird. Zudem wird entgegen bisherigen Plänen der Beitrag von den Gebietskrankenkassen eingehoben werden. Leitl: „Das ist eine begrüßenswerte pragmatische Lösung. Außerdem ist es in Gesprächen mit der Sozialversicherung gelungen, die Verwaltungskosten für die Beitragseinhebung entscheidend auf 0,3 Prozent zu reduzieren.“
Leitl begrüßt auch die klare Willens- und Absichtserklärung der Bundesregierung (Protokollanmerkung im Ministerrat), eine Zukunftsvorsorge für Selbständige zu gleichartigen Bedingungen wie bei den Arbeitnehmern zu schaffen: „Das stellt einen Durchbruch in der Zukunftsvorsorge auch für Selbständige in Österreich dar. Damit wurde insbesondere für Gründer eine wesentliche Barriere beseitigt, weil damit ein Zukunftsvorsorgesparen nicht unterbrochen und ein Wechsel zwischen selbständiger und unselbständiger Beschäftigung problemlos möglich wird, wie dies den Erfordernissen der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts entspricht.“
Auch bei der Frage der Ersatzzeitenregelung bewegte man sich auf einen Kompromiß zu, so Leitl. Für die Zeit des Karenzgeldbezuges und die Dauer der Familienhospizkarenz wird nach den Vorschlägen der Sozialpartner der Familienlastenausgleichsfonds und nicht der Arbeitgeber herangezogen. Für die Betriebe wird nur im Fall des Präsenz- und Zivildienstes sowie des Wochen- und Krankengeldbezuges ein Beitrag von 1,53 Prozent fällig.
Offen für die Wirtschaft ist bei aller positiver Gesprächsatmosphäre noch die Frage der steuerfreien Auflösung der Abfertigungsrückstellungen. Durch die krankheitsbedingte Absenz des Finanzministers bei den Verhandlungen konnte diese für die Betriebe wichtige Frage vorerst nicht geklärt werden, daher blieb der ursprüngliche Regierungsentwurf unverändert. Allerdings wurde vereinbart, dass es schon in nächster Zeit eingehende Gespräche mit dem Finanzminister geben soll, um auch hier eine einvernehmliche Lösung vor der parlamentarischen Behandlung der betrieblichen Mitarbeitervorsorge sicherzustellen.
Das Gesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft. Allerdings werden Beitragszahlungen erst ab dem 1. Jänner 2003 zu leisten sein. In der Zwischenzeit sind alle Vorbereitungsarbeiten für ein klagloses Funktionieren sicherzustellen.
   
Thema Abfertigung Neu – Verzetnitsch: "Sozialpartner schafften Grundlage für Abfertigungsreform"
Regierung übernimmt wesentliche Forderungen der Sozialpartner - einige Punkte noch offen
Wien (ögb) - "Mit dem Sozialpartnermodell zur Reform der Abfertigung haben künftig alle ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf Abfertigung und die Wahlfreiheit, was sie mit ihrem Geld künftig machen. Das gilt auch für den Fall der Selbstkündigung. Das ist ein großer Erfolg der Sozialpartner und des ÖGB, der sich jahrelang für die "Abfertigung neu" eingesetzt hat und dafür im Rahmen der ÖGB-Urabstimmung auch massive Unterstützung seiner Mitglieder erhalten hat." Das erklärt ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch in einer ersten Reaktion auf die entsprechenden Beschlüsse des Ministerrats vom Dienstag (14. 05.).
Verzetnitsch ist zufrieden, dass die Bundesregierung letztendlich doch auf die Argumente und Erfahrung der Sozialpartner zurückgegriffen hat. "Forderungen wie Abfertigungsanspruch erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit und Umwandlung der Abfertigung in eine zwangsweise Betriebspension wurden von den Regierungsparteien fallen gelassen", erinnert der ÖGB-Präsident.
Die Einhebung der Beiträge durch die Gebietskrankenkassen sind die kostengünstigste und einfachste Form. Außerdem haben die ArbeitnehmerInnen dadurch die größte Rechtssicherheit. Das gleiche gilt für die gesetzliche Verankerung der Beitragshöhe. Zufrieden zeigt sich der ÖGB-Präsident auch damit, dass nun doch die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Einbeziehung der Kinderbetreuungszeiten in die Abfertigungsansprüche umgesetzt wird. "Nach wie vor haben Frauen häufiger Unterbrechungen in der Arbeitswelt, weil sie sich der Kindererziehung widmen. Das darf sich nicht nachteilig auf ihre Abfertigungsansprüche auswirken. Das gleiche gilt auch für den Präsenz- und Zivildienst."

Offene Fragen
Das Resümee des ÖGB-Präsidenten: "In wesentlichen Fragen hat die Regierung die Vorschläge der Sozialpartner übernommen. Dennoch sind eine Reihe von Fragen noch offen." Diese organisatorischen, steuerrechtlichen und die Mitbestimmung betreffenden Fragen sind so schnell wie möglich zu klären. "Wir erwarten, dass die dafür nötigen Gespräche noch vor der Behandlung im zuständigen Ausschuss stattfinden."
   
Thema Abfertigung Neu – Forderungen des RFW großteils umgesetzt!
Krenn: Eine Abfertigung für Selbständige darf keiner weiteren Kompromisslösung zum Opfer fallen!
Wien (rfw) - Mit dem nun vorgelegten Papier zur Abfertigung neu, das noch heute (14. 05., Anm.) im Ministerrat behandelt werden soll, zeigt sich der WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn überwiegend zufrieden: "Wir haben von Anfang an dahingehend appelliert, die Beitragshöhe von 1,53 Prozent gesetzlich zu fixieren und nicht nur per Kollektivvertrag."
Nach der jetzt vorliegenden Regelung ist vorgesehen, dass die Beiträge über die Gebietskrankenkassen (GKK) eingehoben werden: "Uns war von Anfang an klar, dass die Gründung neuer Mitarbeitervorsorgekassen zu aufwendig ist. Für die GKKs ist diese zusätzliche Aufgabe mit einem relativ geringem Zeitaufwand möglich", betonte WKÖ-Vize Krenn.
Weiters spricht sich der Vizepräsident dafür aus, das Gesamtpaket "Abfertigung neu" so rasch als möglich umzusetzen: "Aber nicht ohne vorher noch ein Vorsorgesystem für Selbständige, zeitgleich mit dem Modell der Abfertigung neu, auszuverhandeln und zu fixieren. Eine einvernehmliche und schnelle Lösung ist zwar zu begrüßen, aber nicht auf Kosten der Arbeitgeber."
Deshalb erachtet es Krenn auch für sinnvoll, den Start für die Abfertigung neu wenn nötig auf 2003 zu verschieben: "Eine derartige Neuerung darf nicht überstürzt und nur im Hinblick auf weitere Kompromisslösungen abgehandelt werden", so Matthias Krenn abschließend.
   
Thema Abfertigung Neu – Industrie begrüßt Einigungen
Abfertigung neu ist wirkliche Strukturreform - Bei weiteren Detailverhandlungen Kostenneutralität unbedingt einhalten
Wien (pdi) - Grundsätzlich positiv äußert sich die Industrie über die erfolgten Einigungen mit der Bundesregierung in der Frage der Abfertigungsreform. "Die Erzielung eines geringeren Verwaltungsaufwands bei Beitragseinhebung durch die Krankenkassen kann ebenso wie die größere Rechtssicherheit durch gesetzliche Festschreibung des Beitragssatzes von 1,53% nur begrüßt werden", betonte IV-Generalsekretär Dkfm. Lorenz Fritz.
Auch die Verlegung des Beginns der Beitragspflicht auf den 1.1.2003 werde sich günstig auswirken. Andererseits sei noch eine Reihe von Fragen zu klären, wie etwa die Kostentragung für Präsenz- und Zivildienstzeiten im Sinne des Verursacherprinzips, die Form der Realisierung einer Unternehmervorsorge sowie die Schaffung optimaler steuerlicher Rahmenbedingungen auch im Sinne der von der Industrie stets als Grundbedingung für eine Abfertigungsreform geforderten Kostenneutralität.
"Insgesamt ist die Reform positiv zu bewerten. Sie ermöglicht längerfristige Kalkulierbarkeit der Kostenbelastungen und eine höhere Flexibilität bei Personalanpassungen und Arbeitszeitveränderungen", so der IV-Generalsekretär. Zu begrüßen sei auch der erfolgte Einstieg in den Aufbau einer zweiten Säule der Altersversorgung, der allerdings angesichts der bestehenden Pensionsproblematik wesentlich stärker zu forcieren gewesen wäre.
   
Riess-Passer zu Kinderschutz: Kinderschutz hat absoluten Vorrang
Wien (bmöls) - Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess Passer machte heute in Anlehnung an den in New York abgehaltenen Weltkindergipfel der UNO deutlich, dass die Probleme und Fragen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz nicht nur national sondern auch in vielerlei Hinsicht international beantwortet werden müssten. Die Vizekanzlerin unterstrich die Bedeutung der Ergebnisse des Children´s Forum und betonte, wie wichtig und richtig die Analyse der Kinder gewesen sei, wonach "diese nicht die Quelle, sondern die Ressource seien, um Probleme zu lösen".
Wie sehr sich die gesellschaftlichen, familiären und schulischen Voraussetzungen gewandelt hätten, sei unter anderem daran erkennbar, dass statistische Untersuchungen belegen würden, dass seit 1960 Kinder zehn bis zwölf Stunden weniger an Zuwendung und Aufmerksamkeit pro Woche erfahren würden. Die Konsequenz dieser Entwicklung sei, dass Kinder zunehmend in Isolation und Vereinsamung getrieben würden, so Riess Passer.
Problematisch sei weiters, dass heute die Erziehungstätigkeit mehr und mehr auf die Schulen verlagert würde, was für diese eine wachsende Herausforderung darstelle, vor allem auch im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und Problemkindern.
Kinder und Jugendliche seien mit neuen Problemen und Gefahren konfrontiert, so Riess Passer. Dazu würden das Internet und seine vielfältigen Gesichter zählen, vor allem auch im Zusammenhang mit Kinderpornographie, weiters nannte Riess Passer auf Gewaltanwendung basierende Computerspiele, steigenden Drogen-, und Alkoholkonsum uam.
Die Vizekanzlerin verwies auf die unterschiedlich gelagerten und divergenten Jugendschutzbestimmungen und Jugendschutzgesetze, die auch in Österreich oft unbekannt und inhaltlich unterschiedlich seien.
Riess Passer führte in ihrer Analyse weiters aus, dass die Freigabe für Filme international und national völlig verschieden und nur schwer nachvollziehbar sei und fordert auch in diesem Bereich eine neue Sensibilität ein.
In ihrer Funktion als Sportministerin unterstrich Riess Passer die Bedeutung der sportlichen Betätigung sowohl im Bereich der mentalen Heilung als auch als Grundlage zur Ausbildung und Stärkung des Selbstbewusstseins. In diesem Zusammenhang kritisierte Riess Passer, dass Sport für Jugendliche mehr und mehr an Bedeutung verliere, und forderte den schulischen Bereich dazu auf, für eine verbesserte Motivation der Jugendlichen zu sorgen.
Riess Passer nannte unterschiedliche Projekte ihres Ministeriums, wie beispielsweise Pilotprojekte für Frauen und Mädchen in Afghanistan, Projekte mit Flüchtlingskindern und ehemaligen Jugendsoldaten, Pilotprojekte mit Drogenabhängigen Jugendlichen. Ziel all dieser Projekte sei es, den Jugendlichen und Kindern Hilfe, Beistand und Unterstützung zu bieten, um die oft dramatischen seelischen und körperlichen Schäden zu überwinden und neue Lebensenergie zu fassen, unterstrich die Vizekanzlerin.
   
Thema Temelin – Westenthaler: Kein EU-Beitritt Tschechiens mit Temelin und Benes-Dekreten
Wien (fpd) - Von einer "hervorragenden Sitzung" des Temelin-Sonderausschusses vergangene Woche sprach FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler bei seiner Pressekonferenz am Montag (13. 05.). Gleichzeitig übte er Kritik am ORF, der über die Sitzung nicht berichtet hatte. Es habe eine fünfstündige Beratung mit elf Experten gegeben, die aus ganz Europa angereist seien. Alle seien zum gleichen Schluß gekommen, berichtete Westenthaler, daß es nämlich dringend notwendig sei, die Nullvariante als Ziel weiter zu verfolgen.
Die FPÖ wolle eine völlige Neuberechnung der Nullvariante und habe dies auch im Ausschuß durchgesetzt. Die Aufrechterhaltung des Vollbetriebs von Temelin wäre wesentlich kostenintensiver, ja sogar unfinanzierbar für die Tschechische Republik, noch dazu außerhalb der EU, als im Vergleich die Nullvariante. Dafür müsse im Ausschuß die Grundlage geschaffen werden. Auch die Regierung werde laut Minister Molterer eine neue Studie in Auftrag geben.
Die FPÖ habe auch durchgesetzt, daß die Ausschußmitglieder nach den Wahlen in Tschechien in direkte Verhandlungen mit den tschechischen Parlamentariern trete, und zwar auf Basis des Ergebnisses des Ausschusses, sagte Westenthaler. Die SPÖ habe dies anfangs schroff abgelehnt, am Ende der Sitzung aber eingelenkt. Wahrscheinlich werde man im Juli nach Prag reisen. Die Freiheitlichen hätten eine glasklare Linie: "Temelin muß abgeschaltet werden. Die Benes-Dekrete müssen weg. Ansonsten gibt es keinen Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union."
   
Thema Temelin – Baumgartner-Gabitzer: Molterer hat Temelin-Bericht bereits angekündigt
Wien (övp-pk) - Im Zusammenhang mit den heutigen Forderungen des freiheitlichen Klubobmannes Ing. Peter Westenthaler nach einer Neuberechnung der Nullvariante beim AKW Temelin verweist die Fraktionsführerin der ÖVP, Abg. Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, darauf, dass Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer bereits in der Ausschusssitzung vom 8. Mai 2002 die Vorlage eines aktualisierten Berichtes seines Ministeriums zu Temelin an das Parlament angekündigt hat.
Dieser Bericht werde bis zum 22. Mai in schriftlicher Form an die Klubobleute der vier Fraktionen ergehen, um an die Mitglieder des Sonderausschusses weitergeleitet zu werden.
Der Bericht werde basierend auf dem ersten Bericht an die Klubobleute vom 3. Dezember 2001 über den nunmehr aktuellen Stand Melker Prozess und follow up" informieren, die Ergebnisse der ökonomischen Vergleichsstudie der Energieverwertungsagentur aktualisiert zusammenfassen und den aktuellen Informationsstand über die Gründe der Abschaltung Temelins am 7.2.2002 darstellen, zitierte Baumgartner-Gabitzer entsprechendende Aussagen des Ministers.
(siehe: ÖJ-Archiv)
   
Thema Temelin – Sima warnt vor Persilschein für Temelin durch EU
"Bundesregierung muss auf weitere Sicherheitsüberprüfungen bestehen"
Wien (sk) - Vor einem "Persilschein für Temelin" durch die EU-Kommission warnt SPÖ-Umweltsprecherin Ulli Sima anlässlich des für Montag (13. 05.) erwarteten Berichts der EU-Arbeitsgruppe WPNS, der working party on nuclear safety. "Es ist davon auszugehen, dass die EU in Zukunft keine weiteren Überprüfungen des grenznahen AKW durchführen will, für die Kommission scheint das Thema Temelin endgültig abgehakt", so Sima. Es liege nun an der österreichischen Regierung, entsprechenden Druck zu machen und jedenfalls auf weitere Sicherheitsüberprüfungen zu bestehen.
Die Sicherheitsprobleme in Temelin seien noch lange nicht gelöst, gerade die beiden zentralen Schwachstellen - die sogenannte 28,8 m-Bühne und die Sicherheitsventile - stellen nach wie vor eine enorme Gefahr für Mensch und Umwelt dar. "Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich das bisherige mangelnde Engagement der österreichischen Bundesregierung auf EU-Ebene nun rächen wird, denn sie hat dort keine starken Verbündeten im Kampf gegen Temelin gesucht und steht somit relativ alleine da", so Sima am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Es gelte nun bei den kommenden Sitzungen Österreichs harte Position zu deponieren und keinesfalls zuzustimmen, dass die EU Temelin im jetzigen technischen Zustand ohne jegliche weitere Überwachung akzeptiere. "Die über 30 Pannen in Temelin sprechen wohl eine eindeutige Sprache, die AKW-Betreiber haben ihr Prestigeobjekt keinesfalls in Griff. Die EU muss in Fragen der nuklearen Sicherheit ihre Verantwortung wahrnehmen", so Sima abschließend.
   
Thema Temelin – Glawischnig: EU will Temelin endgültigen Freibrief ausstellen
Grüne: EU-Kommission plant auf weitere Sicherheitsüberprüfungen zu verzichten. Melker Abkommen wird zur Makulatur
Wien (gruene) - "Nun droht selbst das magere Ergebnis des Melker Temelin-Abkommens Makulatur zu werden", warnt die Umweltsprecherin der Grünen, Eva Glawischnig. Anlaß ist der Bericht der EU-Arbeitsgruppe "Nukleare Sicherheit" (WPNS = working party on nuclear safety), der die nukleare Sicherheit in Atomkraftwerken der EU-Beitrittskandidaten bewertet und der heute (13. 05.) in Brüssel verhandelt wird.
Glawischnig: "Der EU-Kommissionsbericht stellt Temelin quasi einen Freibrief aus. Die EU will auf ein weiteres Monitoring, also eine weitere Überprüfung, ob die gravierenden Sicherheitsprobleme gelöst wurden, offenbar verzichten. Auch die Slowakei (AKW Mochovce), Slowenien (AKW Krsko) und Ungarn (AKW Paks) sollen im Rahmen des Beitrittsprozesses von der EU nicht weiter überprüft werden." Der Bericht soll bis Ende Mai fertiggestellt werden.
Durch diesen EU-Freibrief für Temelin droht auch das Melker Abkommen wertlos zu werden. Denn bei genau jenen zwei Sicherheitsfragen (Ventile und 28,8-Meter Bühne), die durch das zwischen Österreich und Tschechien geschlossene Brüsseler Abkommen auf juristisch durchsetzbare Weise im tschechischen Energiekapitel verankert sind, will die EU-Ratsarbeitsgruppe jetzt offensichtlich auf eine Überwachung verzichten. "Die zuständige EU-Energiekommissarin Loyola de Palacio will mit ihrem Vorschlag "Temelin zum Vorbild für EU-Sicherheitsstandards" jetzt offensichtlich ernst machen", kommentiert Glawischnig die lasche Haltung der EU bei Temelin.
"Österreich muss bei den kommenden Sitzungen auf EU-Ebene vehement dafür eintreten, dass Temelin und die anderen AKW auch weiterhin von der EU kontrolliert werden. In diesen Fragen ist Einstimmigkeit nötig, Österreich kann sich also hier auch als kleines Land durchsetzen", so Glawischnig. "Bundesminister Molterer hat zwar im Temelin-Ausschuss vergangene Woche angekündigt, dass Österreich eine Fortsetzung der Überwachung von Temelin verlangen werde, wenn es hart auf hart geht befürchte ich aber dass Österreich umfallen wird, wie beispielsweise schon letztes Jahr bei den EURATOM-Atomforschungsgeldern, wo letztlich auch zugestimmt wurde, obwohl im Vorfeld das Gegenteil angekündigt wurde."