...

   
Arbeit der Volksanwaltschaft nimmt zu
2001 wandten sich 9032 Bürger an die drei Volksanwälte
Wien (pk) - Die Arbeit der Volksanwaltschaft nimmt zu. Im vergangenen Jahr wandten sich insgesamt 9032 BürgerInnen an die drei VolksanwältInnen, die Zahl der eingeleiteten Prüfungsverfahren stieg gegenüber dem Jahr 2000 um 14 % auf 4.431. Für das Jahr 2002 wird aufgrund von Hochrechnungen des Arbeitsanfalles im ersten Quartal überhaupt mit einer Verdoppelung der Beschwerdefälle gerechnet.
Das geht aus dem jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat hervor. ( III-152 d.B.)
Ursache für den gestiegenen Arbeitsanfall sind nicht zuletzt die Bemühungen der Volksanwaltschaft, ihre Einrichtung stärker in der Öffentlichkeit zu positionieren. Besonders die Sendung "Volksanwalt - gleiches Recht für alle", die seit Anfang Jänner im ORF ausgestrahlt wird, stößt, wie es im Bericht heißt, auf breite Akzeptanz und hat den Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft deutlich erhöht.
Aber nicht allen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, können die VolksanwältInnen helfen. Eine Aufschlüsselung der 9032 Beschwerdefälle des Jahres 2001 zeigt, dass davon lediglich 6.254 den Bereich der öffentlichen Verwaltung und damit den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft betrafen, in 2.778 Fällen erwies sich die Volksanwaltschaft als unzuständig. Bei weiteren 1.823 Fällen konnte kein Prüfungsverfahren eingeleitet werden, weil die behördlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen waren oder den Beschwerdeführern noch ein Rechtsmittel offen stand.
Von den eingeleiteten 4.431 Prüfungsverfahren bezogen sich 2.973 auf die Bundesverwaltung, wobei die meisten Beschwerden das Sozialministerium, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Justizministerium betrafen. 1.458 Beschwerden richteten sich gegen eine Landes- oder eine Gemeindeverwaltung. Gerechnet pro Einwohner gibt es die meisten Beschwerden in Wien und im Burgenland, die wenigsten in Kärnten, der Steiermark und Tirol. In 76 Fällen leiteten die VolksanwältInnen ein amtswegiges Prüfungsverfahren ein, wurden also von sich aus tätig.

Acht Empfehlungen und vier Mißstandsfeststellungen
Abgeschlossen werden konnten im Jahr 2001 4.454 Prüfungsverfahren, wobei es in acht besonders schwer wiegenden Fällen einer formellen Empfehlung und in vier Fällen einer Missstandsfeststellung bedurfte. Fünf der Empfehlungen und drei der Missstandsfeststellungen betrafen die Bundesverwaltung. So hat nach Ansicht der VolksanwältInnen die besondere Habilitationskommission an der Universität Innsbruck einen Bescheid mangelhaft begründet und den Grundsatz des Parteiengehörs verletzt, das Sozialministerium hat in einem Fall ohne Bescheid rechtsgrundlos die Auszahlung von Familienbeihilfe eingestellt. Weitere Empfehlungen gingen an das Außenministerium wegen der Ablehnung eines Visums nach dem Fremdengesetz, an das Bildungsministerium betreffend eine bundeseinheitliche Einhebung der Kostenbeiträge für Schülerheime und an das Innenministerium bezüglich der Rückzahlung eines Strafbetrags samt Verfahrenskosten wegen Verjährung. Die Behörden haben den Empfehlungen der Volksanwaltschaft, wie der Bericht zeigt, zum Teil entsprochen. Alle drei Missstandsfeststellungen auf Bundesebene betrafen das Justizministerium wegen zu langer Verfahrensdauer.
Neben jenen insgesamt 12 Fällen, die zu Missstandsfeststellungen und formellen Empfehlungen führten, waren nach Ansicht der Volksanwaltschaft weitere 443 Beschwerden berechtigt. In immerhin 2.104 Fällen sahen die Volksanwälte hingegen keinen Anlass für eine Beanstandung. Die übrigen im Jahr 2001 erledigten Beschwerden wurden entweder zurückgezogen (273), erwiesen sich als unzulässig (669) bzw. als nicht in Kompetenz der Volksanwaltschaft fallend (905) oder waren zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung nicht geeignet (48).

Legislative Anregungen
Wie die früheren Berichte enthält auch der nunmehr 25. Bericht der Volksanwaltschaft eine Reihe von legistischen Anregungen, die sich aus der Tätigkeit der Volksanwaltschaft ergeben. So urgieren die VolksanwältInnen u.a. die Angleichung der 10-jährigen Verjährungsfrist nach dem Amtshaftungsgesetz an die 30- jährige Verjährungsfrist nach dem bürgerlichen Recht, eine gesetzliche Verankerung des Verbots parteipolitischer Werbung und des Verbots der Werbung von und für Sekten in Schulen, die Verlängerung der möglichen Schulbesuchszeit für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf 13 Schuljahre, die Ausstellung von Heirats- und Sterbeurkunden ohne Anführung des religiösen Bekenntnisses, die Schaffung eines Heimvertragsgesetzes, eine flexiblere Gestaltung der Voraussetzungen für die Rezeptgebührenbefreiung, einen bundeseinheitlichen Pensionistenausweis, eine Zutrittsberechtigung mit Blindenführhund zu allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, bessere Hilfe für Verbrechensopfer, die Wiedereinführung der Heimfahrtbeihilfe, mehr Nachbarrechte bei der Errichtung von GSM-Sendeanlagen, die Herabsetzung der Grenzwerte für Betriebsgeräusche von Kraftfahrzeugen und Motorrädern und die Einführung einer Lenkberechtigung D1 (mehr als 8 Sitzplätze) für kinderreiche Familien.
Kritik üben sie aber etwa auch an der 3:2-Zählregel für Kinder in Autobussen und daran, dass in Ladungen von Gerichten oder Benachrichtigungen von Staatsanwaltschaften von der Zurücklegung von Strafanzeigen oftmals lediglich Gesetzesparagraphen ohne textliche Erläuterung angeführt sind, aus denen für den Laien nicht ersichtlich ist, um welchen Verfahrensgegenstand es sich handelt.
Auch wenn viele dieser Forderungen, wie aus dem Bericht hervorgeht, zumindest in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden dürften, ist die Volksanwaltschaft mit ihren Vorschlägen doch immer wieder erfolgreich. So hat eine kürzlich durchgeführte Analyse ergeben, dass bisher 185 solcher Einzelanregungen Rechnung getragen wurde. Zuletzt ist es beispielsweise gelungen, Härten im Kriegsopferversorgungsgesetz und finanzielle Benachteiligungen blinder Personen bei Vertragsabschlüssen zu beseitigen und bei der pensionsversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen eine Teillösung zu erreichen.

 
Kritik an Vergabe von Heizkostenzuschüssen
Der Hauptteil des mehr als 250 Seiten umfassenden Berichts der Volksanwaltschaft bildet eine detaillierte Aufschlüsselung des Geschäftsanfalls der drei VolksanwältInnen. Geordnet nach Bundesministerien dokumentieren Rosemarie Bauer, Peter Kostelka und Ewald Stadler eine Reihe von Einzelfällen und machen auf generelle Probleme aufmerksam, auf die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit stoßen.
Besondere Kritik der VolksanwältInnen haben dabei auch die Umstände rund um die Vergabe von Heizkostenzuschüssen in der Heizperiode 2000/2001 hervorgerufen. Die drei VolksanwältInnen wollten dem Nationalrat darüber einen Sonderbericht vorlegen, der aus formalen Gründen jedoch nicht angenommen wurde. Bauer, Kostelka und Stadler klagen, dass viele bedürftige Menschen, die die Fördervoraussetzungen erfüllt haben, aufgrund bürokratischer Hindernisse sowie unzureichender Informationen nicht in den Genuss der ihnen zugedachten Zuwendungen gekommen sind; nicht einmal die Hälfte all jener Personen, welche die Voraussetzungen für die Heizkostenzuschussvergabe sicher erfüllt hat, erhielt die ihnen zugedachte finanzielle Unterstützung. Von den budgetierten 600 Mill. S des Bundes wurden bundesweit nur 19 % ausgeschöpft. Kritisch beurteilten die VolksanwältInnen in diesem Zusammenhang auch die unkoordinierte Vorgangsweise zwischen Bund und Ländern.
Eine Flut von Beschwerden hat auch die Einführung der Ambulanzgebühr ausgelöst. Bis zum Stichtag Mai 2002 zählte die Volksanwaltschaft ca. 60 Beschwerdefälle, wobei sich vor allem Menschen mit chronischen oder seltenen Krankheiten, die gezielt in Spezialambulanzen überwiesen werden, Patienten und Unfallopfer, die außerhalb regulärer Ordinationszeiten bzw. dringend ärztlicher Hilfe bedurften, sowie Personen, die in ärztlich unterversorgten ländlichen Regionen wohnen, an die Volksanwaltschaft wandten.
Ungewöhnlich ist ein "Minderheitsbericht" von Volksanwalt Peter Kostelka zu einem durch Medienberichte veranlassten Erhebungsbericht seines Kollegen Ewald Stadler über fünf Todesfälle in der Justizanstalt Stein in den Monaten Mai bis Juli 2001. Stadler empfahl in Folge eines Lokalaugenscheins zwar eine Nachbesetzung der freien Arbeitsplätze beim Psychologischen bzw. Sozialen Dienst und eine Aufstockung des Justizwachepersonals in der Justizanstalt Stein, kam aber insgesamt zum Schluss, dass die Schuldzuweisungen an das Aufsichtspersonal durch die Medien im Zusammenhang mit den Todesfällen nicht gerechtfertigt waren und etwa der Verdacht nicht bestätigt werden konnte, dass selbstmordgefährdete Häftlinge keine ausreichende Betreuung erhielten. Auch die von den Medien kolportierten Foltervorwürfe hätten sich durchwegs als unberechtigt erwiesen, Verdachtsmomente hinsichtlich der Verletzung der Menschenwürde seien, so Stadler, nicht verifizierbar.
Nach Meinung Kostelkas waren Stadlers Erhebungen allerdings bei weitem nicht hinreichend, um umfassende Feststellungen treffen zu können. Der Erhebungsbericht sei Resultat eines - inkl. Mittagessen - ca. fünfeinhalb Stunden dauernden Lokalaugenscheins, wobei die Feststellungen, Anregungen und Empfehlungen nahezu ausschließlich auf Informationen, die von der Justizanstalt Stein bzw. Vertretern des Justizministeriums erteilt wurden, beruhten, kritisierte er. Ob Missstände vorliegen oder nicht, kann Kostelka zufolge daher nicht beurteilt werden.

Volkanwälte mahnen Einhaltung der Grundrechte ein
Eine Neuerung im Bericht der Volksanwaltschaft ist, dass dem Berichtsteil über die Ressorts ein eigener Grundrechtsteil beigefügt ist, der die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält. Die VolksanwältInnen wollen damit das Bewusstsein um den Bedeutungsgehalt von Grundrechten schärfen und von den geprüften Behörden stärker entsprechendes Handeln einfordern, da ihrer Auffassung nach das Grundrechtsverständnis in der Verwaltung unterentwickelt ist. In diesem Sinn werden explizit jene Fälle und Fallgruppen skizziert, mit denen die Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr im Bereich der Bundesverwaltung konfrontiert war und in denen ihrer Auffassung nach aus grundrechtlicher Perspektive Handlungsbedarf besteht, weil die Verwaltungspraxis - und in Einzelfällen auch die zu vollziehenden gesetzlichen Vorschriften - mit grundrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang stehen.
Kritisiert wird konkret u.a., dass es im Bereich der Arbeitslosenversicherung noch vor dem Abschluss eines Ermittlungsverfahrens immer wieder zu "vorläufigen" Leistungseinstellungen kommt, wenn sich Verdachtsmomente ergeben, die auf die Möglichkeit eines Anspruchsverlustes hindeuten, ebenso die Verwaltungspraxis der Finanzbehörden, die Auszahlung von Familienbeihilfe ohne Bescheid einzustellen. Auch dass Vertragsbedienstete des Bundes vom Bezug des Weiterbildungsgeldes ausgeschlossen sind, obwohl sie der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung unterliegen, und dass Taxilenkern, denen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerschein entzogen wurde, erst frühestens ein Jahr nach Wiederausfolgung des Führerscheines ein neuer Taxilenkerausweis ausgestellt wird, halten die VolksanwältInnen für bedenklich.
Weitere Fälle betreffen z.B. die Aufnahme eines Hinweises auf eine bestehende Sektenzugehörigkeit in den elektronischen Betreuungsakt eines Arbeitslosen durch das Arbeitsmarktservice oder die Weigerung der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, einen Bescheid in slowenischer Sprache auszustellen. Wiederholt rufen überlange Verfahrensdauern Kritik der VolksanwältInnen hervor. 

 
Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft
Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt aber nicht nur konkrete Missstände in der Verwaltung und Lösungsmöglichkeiten auf, sondern enthält auch Vorschläge der VolksanwältInnen zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft selbst. So sprechen sich die drei VolksanwältInnen dafür aus, ihre Prüfungsbefugnis auf ausgegliederte Rechtsträger auszudehnen und damit eine Gleichstellung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft mit jener des Rechnungshofs herbeizuführen. Zudem drängen sie auf eine Ermächtigung, die es ihnen erlauben würde, sowohl Bundes- als auch Landesgesetze wegen Verfassungswidrigkeit anzufechten, wobei ihrem Wunsch gemäß solche Anträge auch zu nicht mehr in Geltung stehenden Gesetzen und Verordnungen eingebracht werden können sollen.
Eine Hemmung von Verjährungsfristen würde es, so die VolksanwältInnen, BeschwerdeführerInnen ermöglichen, das Ergebnis des Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft abzuwarten, ohne dass damit ein Verlust des Rechtsanspruchs wegen Verjährung eintritt. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, gesetzlich eine Frist von fünf Wochen zur Abgabe von Stellungnahmen bzw. zur Übermittlung von Akten durch die geprüften Stellen zu verankern.
Was die Zusammenarbeit mit dem Nationalrat betrifft, regt die Volksanwaltschaft an, ihre Berichte im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen zu beraten sowie Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sonderberichte der Volksanwaltschaft einer parlamentarischen Behandlung zugeführt werden können. Nicht mehr unter den Vorschlägen findet sich hingegen die langjährige alte Forderung der Volksanwaltschaft, selbst Gesetze initiieren zu können.
Ein dringendes Anliegen ist es den VolksanwältInnen, wie es im Bericht heißt, schließlich, bestehende Barrieren und Wissensdefizite in der Bevölkerung über die Volksanwaltschaft durch eine verstärkte Medienoffensive abzubauen und damit verstärkt auch Menschen zu erreichen, die bislang wegen gravierender Informationsmängel Vorbehalte und unberechtigte Scheu haben, die Volksanwaltschaft im Bedarfsfall zu kontaktieren und ihre Tätigkeit kostenlos in Anspruch zu nehmen. Eine Repräsentivbefragung hat nämlich ergeben, dass das Image der Volksanwaltschaft zwar grundsätzlich von Sympathie und Vertrauen getragen ist, die Bekanntheit der Einrichtung in den vergangenen Jahren - vor Wiedereinführung der Volksanwalt-Sendung im ORF - jedoch signifikant zurückging und bei den BürgerInnen große Wissensdefizite bestehen.
Die Volksanwaltschaft hält regelmäßig Sprechtage ab - 2001 waren es 229 - und bietet auch via Internet (http://www.volksanw.gv.at) ein Online-Beschwerdeformular an. Für Rat- und Hilfesuchende steht außerdem täglich zwischen 8 Uhr und 16 Uhr ein telefonischer Auskunftsdienst (Tel. 01/51505-100) bzw. eine kostenlose Service-Nummer (0800/223 223) zur Verfügung.