Salzburg

   
 Schausberger: Schicksal von Millionen darf nicht vergessen werden
Landeshauptmann beim Festakt zu Ehren der Verbände der Volksdeutschen in Salzburg
Salzburg (lk) - „Der Nationalfeiertag ist auch ein Tag, an dem wir uns immer wieder bewusst machen müssen, dass uns allen Österreich und Salzburg Heimat ist oder zur Heimat wurde." Dies betonte Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger am Nationalfeiertag (26. 10.) beim Festakt zu Ehren der Verbände der Volksdeutschen in Salzburg, der unter dem Motto „Heimatrecht ist Menschenrecht" stand. Für viele, die nach den schrecklichen Geschehnissen des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat verloren und zu Flüchtlingen wurden, die ihre alte Heimat, ihre vertraute Umgebung verlassen mussten, sei diese Entwicklung und Bewusstseinsbildung lang und schmerzlich gewesen, so Schausberger. „An deren Ende stehen eine starke Bindung an Salzburg und das Bewusstsein, in Salzburg eine neue Heimat gefunden zu haben."
Dass Salzburg heute trotz der weltwirtschaftlichen Rezession und des Verlustes der bevorzugten Randlage durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union eine wirtschaftliche Spitzenposition einnehme, sei sehr wesentlich auch den Flüchtlingen, die vor mehr als 50 Jahren nach Salzburg gekommen sind, ihrem Fleiß, Engagement und Kraft zu verdanken. Das Wiederaufleben des Heimatbegriffes in ganz Europa weise darauf hin, dass es sich dabei um ein Grundbedürfnis des Menschen handelt. Heimat sei ein Ort der Gemeinschaft, der Zusammengehörigkeit und vermittle Werthaltungen und Einstellungen.
Heimat entspreche somit drei Bedürfnissen des Menschen: dem Bedürfnis nach Sicherheit, dem nach Identität in Form eines Wissens um die eigene Geschichte und der erst daraus resultierenden Identifikation mit dieser und drittens dem Bedürfnis nach aktiver Mitgestaltung des unmittelbaren Lebensraums. Heimat sei Menschenrecht und müsse Menschenrecht sein, führte Schausberger weiter aus. In diesem Sinne bedeute Heimat nicht die statische Fixierung auf die unmittelbare Umwelt, sondern auch die Anerkennung des Rechtes anderer auf Heimat. So werde der Heimatbegriff auch zur Sorge für die Heimat anderer Völker und der nachfolgenden Generationen, so Schausberger.

Keine parteipolitische Agitation über Benes-Dekrete
Das Schicksal von Millionen dürfe aber nicht der Vergessenheit anheim fallen, es könne nicht aus der Geschichte ausgeblendet werden. Die Schicksale eigneten sich nicht für politische, geschweige denn für eine parteipolitische Agitation, sagte Schausberger. „Dies gilt auch für den Umgang mit den so genannten Benes-Dekreten. Ich bin hier völlig einer Meinung mit unserem Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der zum Gutachten von Professor Frowein meinte, man sei damit dem Ziel einer bilateralen Lösung einen Schritt näher gekommen, diese Lösung müsse aber bis zum Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union zu Stande kommen. Die politischen Probleme dieser Dekrete bedürften dabei einer Lösung durch einen politischen Dialog."
Aber auch die Landeshauptmännerkonferenz unterstütze diese Sichtweise. Sie richtete am 12. Juni 2002 an die Bundesregierung das Ersuchen, auf die Tschechische Republik einzuwirken, noch vor deren Beitritt zur Europäischen Union das mit der Vertreibung der Deutschen und Ungarn nach Kriegsende begangene Unrecht einzubekennen sowie durch einen formellen Beschluss des tschechischen Parlaments diskriminierende, auf dem Vorwurf der Kollektivschuld beruhende und Verbrechen und Gräueltaten gegen Deutsche und Ungarn billigende Rechtsinstrumente aus dem tschechischen Rechtsbestand zu entfernen. Ein Europa der Zukunft in Frieden und Freiheit könne sich nur losgelöst von traditionellen Ängsten und historischem Unrecht dauerhaft entwickeln, betonte Landeshauptmann Schausberger.

Mehr als 200.000 Euro für Volksdeutsche
Um der Gefahr der Ausblendung der Geschichte wirksam entgegenzutreten, hat auch der Nationalrat am 20. September 2002 das Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs beschlossen. Der Nationalrat schuf damit die Voraussetzung, dass die von der Landeshauptmännerkonferenz am 6. März dieses Jahres beschlossene Errichtung und Dotierung eines Vertriebenenfonds in Kraft treten konnte. Bund und Länder verpflichteten sich damit die „Stiftung der Deutschen aus dem Sudeten-, Karpaten- und Donauraum" mit 7.637.283 Euro zu dotieren. Dazu leistet auch das Bundesland Salzburg 2002 und 2003 seinen aliquoten Beitrag von 202.348 Euro. Der Zweck dieser Stiftung liege in der Gewährleistung einer dauerhaften Finanzierung des Begegnungszentrums „Haus der Heimat", in der Finanzierung von Projekten zur historischen Aufarbeitung der gewaltsamen Vertreibung durch das Felix Ermacora Institut sowie in der finanziellen Unterstützung von Initiativen für die Betroffenen in der alten Heimat, so Schausberger.