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Gehrer und Morak: Neue Steuerliche Anreize für Kunstankäufe, Kunstsponsoring und Investitionen in den Denkmalschutz
Studie des WIFO präsentiert
Wien (bpd) - "Zur bestehenden staatlichen Kunstförderung soll durch steuerliche Incentives ein zusätzliches Standbein für die Kulturförderung geschaffen werden. Entsprechende Maßnahmen in der Steuergesetzgebung sollen Anreize schaffen, in Kunst und Denkmalschutz zu investieren.
Dies ist ein Schwerpunkt im Wahlprogramm Kunst und Kultur der ÖVP", betonten Bildungsministerin Elisabeth Gehrer und Kunststaatssekretär Franz Morak am Montag (21. 10.) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz anlässlich der Präsentation der Studie "Ökonomische und fiskalische Effekte von Kunst- und Kultursponsoring" mit Prof. Gerhard Lehner vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO).

Die vom Staatssekretariat für Kunst und Medien beim WIFO in Auftrag gegebene Studie legt "erstmals eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzenrechnung steuerlicher Maßnahmen zur Belebung des Kunstmarktes und des Sponsorings sowie zur Erleichterung von Aktivitäten im Rahmen des Denkmalschutzes dar, so Morak. "Damit ist es nun erstmals gelungen, eine fundierte Grundlage für ein entsprechendes Maßnahmenpaket zu präsentieren", betonte Gehrer.

Nach ersten steuerlichen Erleichterungen für Kunstschaffende, die bereits in den ersten Monaten nach Amtsantritt der Bundesregierung gesetzlich verankert werden konnten, gehe es jetzt darum, "durch neue nachhaltige steuerliche Anreize den Kunstmarkt und Investitionen in den Denkmalschutz zu beleben, um in Österreich Voraussetzungen für ein zukunftsweisendes Kunstsponsoring zu schaffen", so Morak.

Morak kündigte an, dass auf Grund der Studie die ÖVP nun folgende drei Schritte in Aussicht nehmen könne, die die Einkommensteuer (§§4 und 18 EStG) und die Umsatzsteuer betreffen: "Erstens sollen Kunstsponsoring und Kunstankäufe in Zukunft für Private (Sonderausgaben) bzw. für Unternehmen (Betriebsausgaben) absetzbar sein, was derzeit auf Grund des Sponsorerlasses nur begrenzt möglich ist und für Privatpersonen bisher gänzlich unmöglich war. Zweitens ist geplant, auch die Absetzbarkeit von Spenden Privater und von Unternehmen zur Durchführung kultureller Aufgaben zu ermöglichen, was bisher nur für wissenschaftliche Zwecke möglich war", so Morak. Drittens sollen steuerliche Begünstigungen für Zuwendungen an den Denkmalschutz ebenfalls erweitert werden, was Bildungsministerin Gehrer näher erläuterte.

 
"Investitionen in den Denkmalschutz tragen zum Erhalt unseres kulturellen Erbes bei und sichern Arbeitsplätze in Spezialbetrieben. Jeder in den Denkmalschutz investierte Euro zieht 10 Euro an Folgeinvestitionen nach sich. Mit neuen steuerlichen Anreizen und Ausweitungen der bestehenden Möglichkeiten können zusätzliche Impulse für den Denkmalschutz gesetzt werden", so die Bildungsministerin.

"So sollen Spenden an das Bundesdenkmalamt auch dann absetzbar sein, wenn der Spender eine Zweckwidmung verfügt, d.h. sein Geld nur für ein bestimmtes Objekt zur Verfügung stellt", so Gehrer.

Bisher, so Gehrer weiter, können Restaurierungskosten für denkmalgeschützte Betriebsgebäude oder Mietobjekte gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. "In Zukunft sollen nicht nur Betriebe diese Absetzungsmöglichkeit haben, sondern auch private Eigentümer von Denkmalen solche Restaurierungskosten als außerordentliche Belastung absetzen können. Eine Novelle zum Umsatzsteuergesetz soll die Rückvergütung der Umsatzsteuer für alle denkmalpflegerisch relevanten Arbeiten an allen denkmalgeschützten Objekten ermöglichen", betonte Gehrer. Das habe beispielsweise eine große Bedeutung für Sakralbauten. Derzeit investiert die katholische Kirche jährlich rund 145 Mio. Euro in den Denkmalschutz. Davon zahlt sie 21,8 Mio. Euro Umsatzsteuer

"Auch im Bereich der steuerlichen Begünstigung von Spenden an Museen hat die am 4. Oktober 2002 in Kraft getretene Novelle zum Einkommensteuergesetz einen großen Fortschritt gebracht. Bisher konnten Spenden an die Bundesmuseen steuerlich abgesetzt werden. Jetzt ist das auch für private Museen möglich, die eine vergleichbare öffentliche Zugänglichkeit haben und deren Sammlungsgut von gesamtösterreichischer Bedeutung ist. Das ist ein erster, aber sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Weitere Maßnahmen in der Steuergesetzgebung sollen Anreize schaffen, in Kunst und Denkmalschutz zu investieren," betonte Gehrer. 

 
Prof. Gerhard Lehner vom WIFO führte aus, dass durch die geplanten steuerlichen Maßnahmen für die Förderung des Kunstmarktes als auch des Denkmalschutzes hohe positive externe Effekte zu erwarten seien. Die geplanten Maßnahmen leisten nicht nur einen Beitrag zur Belebung des Kunstmarktes durch gesteigerte Nachfrage, sondern tragen auch einen volkswirtschaftlichen Mehrwert in sich. Was den Kunstmarkt betrifft, ist eine Erweiterung des Marktes um 20 Prozent und mehr zu erwarten. Durch die geplanten Maßnahmen würde für den Finanzminister der gesamte Einnahmenausfall max. 60 Mio. Euro betragen, der aber durch die Belebung des Marktes, Wiederinvestitionen ersparter Beträge und Umwegrentabilitäten zumindest kompensiert werden könne, betonte Lehner, der ein Marktpotential von 50 bis 70 Mio. Euro schätzt.

"Diese Maßnahmen stellen eine wichtige Erweiterung des Kunstfördersystems in Österreich dar. In der nächsten Legislaturperiode wird es für die Kulturpolitik nicht nur darum gehen, staatliche Kunstförderung zu sichern, sondern auch durch hier aufgezeigte Modelle zusätzliche Impulse für die Kulturförderung zu setzen", so Morak abschließend.

Gehrer betonte abschließend, "dass der Denkmalschutz mit seinen mehr als 30.000 geschützten Objekten für den österreichischen Arbeitsmarkt von außerordentlicher Bedeutung ist, da gerade hier der Einsatz personalintensiver Arbeiten des Bau- und Baunebengewerbes besonders hoch ist. Eine weitere Studie soll die Umwegrentabilität von Investitionen in den Denkmalschutz aufzeigen."