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"Ich bedanke mich bei allen, die für die besonderen Bedürfnisse von Familien nicht nur ein offenes Ohr haben, sondern auch konkrete und praktische Maßnahmen zugunsten von Frauen und Müttern, aber auch Vätern, setzen", so Haupt.
Der Familien- und Frauenminister nannte es ein fast schicksalhaftes Zusammentreffen, wenn Kinderbetreuungsgeldgesetz - es wird demnächst im Nationalrat beschlossen - und die Preisverleihung für besondere frauen- und familienfreundliche Betriebe zusammenträfen. Das weise darauf hin, dass es einen weitgehenden gesellschaftlichen Konsens gäbe, Kinderbetreuung und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. "Eine familienfreundliche Unternehmenskultur ist dabei von größter Bedeutung", betonte der Familien- und Frauenminister die Rolle der Wirtschaft.
Kriterien für besondere Frauen- und Familienfreundlichkeit von Betrieben
"Es gibt einen Katalog von familien- und frauenfreundlichen Kriterien, der die ausgezeichneten Betriebe charakterisiert", führte der Bundesminister folgende Merkmale an:
* den Anteil von Frauen in Führungspositionen
* die Frauen-Weiterbildungsquote im Unternehmen
* die Flexibilität der Arbeitszeit und des Arbeitsortes
* die Quote der Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger im Unternehmen
* die Vorbereitung des Wiedereinstiegs durch das Unternehmen
* die Maßnahmen des Unternehmens im Bereich Kinderbetreuung
* die materiellen Zusatzleistungen des Unternehmens für Familien
* das Vorhandensein einer unternehmensinternen Anlaufstelle für Frauen- und Familienfragen, sowie die Berücksichtigung von Frauen und Familien in Unternehmensphilosophie und Personalpolitik.

Familienfreundlichkeit lohnt sich auch für Unternehmen
"Immer mehr Unternehmen investieren zugunsten von Frauen, die Mutterschaft und Beruf miteinander in Einklang bringen möchten. Denn diese Investitionen bringen auch den Unternehmen Vorteile", unterstrich der Familien- und Frauenminister. Schließlich sei es in einer Zeit, in der das Arbeitskräfteangebot schrumpfe, wichtig, das Arbeitskräftepotential von Frauen und Müttern zu nutzen. "Frauen und Mütter, auf deren Bedürfnisse man Rücksicht nimmt, sind besonders motiviert", lobte der Minister abschließend die Preisträger.

Großbetriebe ab 101 Mitarbeiter/innen:
1. Platz: Steiermärkische Bank und Sparkassen AG, Steiermark, 8010 Graz
2. Platz: WIBERG GmbH., Salzburg, 5033 Salzburg
3. Platz: Wr. Städtische Allgemeine Versicherung AG, Wien, 1010 Wien

Mittelbetriebe mit 11 - 100 Mitarbeiter/innen:
1. Platz: Iuna consult GmbH., Wien, 1130 Wien
2. Platz: Baumax AG Judenburg, Steiermark, 8750 Judenburg
3. Platz: Direct Marketing Service "Sachen & Machen" GmbH., Niederösterreich, 2460 Bruck/Leitha

Kleinbetriebe mit 5 - 10 Mitarbeiter/innen:
1. Platz: Fleischerei Doris Steiner-Bernscherer, Niederösterreich, 2601 Sollenau
2. Platz: Confiserie Berger, Salzburg, 5090 Lofer
3. Platz: Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH., Wien, 1090
3. Platz: Goldwelt Ute Habenicht, Kärnten, 9020 Klagenfurt

Non-Profit Unternehmen:
1. Platz: Ländliches Fortbildungsinstitut Steiermark, 8011 Graz
2. Platz: Stiftung Nothburgaheim, Tirol, 6020 Innsbruck
3. Platz: Herz-Jesu-Asyl, Salzburg, 5020 Salzburg

Öffentlich-rechtliche Unternehmen:
1. Platz: Krankenhaus Klosterneuburg, Niederösterreich, 3400 Klosterneuburg
2. Platz: Elternhaus Murau, Steiermark, 8850 Murau
3. Platz: Akademie f. d. radiol-techn. Dienst am KH

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