Neuregelung der Umweltverträglichkeisprüfung  

erstellt am
03. 03. 05

Opposition kritisiert "Anlassgesetzgebung"
Wien (pk) - Wien (pk/bpd) - Eine Tagesordnung mit zum Teil "heißen" Themen erwartete heute die Abgeordneten bei der 96. Sitzung des Nationalrats am Mittwoch (02. 03.): Erster Punkt der Tagesordnung war die Budgetrede von Finanzminister Grasser, die Erste Befassung des Plenums mit neuer EU-Verfassung - folgte als Punkt 2.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat der Nationalrat die Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes beschlossen. Die Änderung erfolgte auf der Basis eines Antrags der Regierungsparteien.

Abgeordneter KRAINER (S) wertete die vorliegende Gesetzesänderung als "faulen Kompromiss", mit dem das Umweltrecht in Österreich eindeutig verschlechtert werde. Er erinnerte daran, dass seit der Einführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vor zehn Jahren die Anliegen der Bevölkerung bei Errichtung von Großprojekten berücksichtigt würden. Jetzt wird ihm zufolge der erfolgreiche Weg des Miteinanderredens von Projektbetreiber, Behörde und Bürger verlassen. Dem Umweltminister warf Krainer vor, parteipolitische Interessen vor die Interessen der Umwelt zu stellen.

Abgeordneter KOPF (V) wies die Kritik seines Vorredners zurück und meinte, der Vorwurf, seine Partei würde auf die Umwelt nicht genug Rücksicht nehmen, widerspreche jeder Realität. Österreich sei aber nicht nur ein Umweltmusterland, betonte er, sondern habe auch eine lange Tradition bei der Durchführung sportlicher Großveranstaltungen. Der Abgeordnete sieht es als "verdammte Pflicht" der Politik, solche Veranstaltungen, die wichtige Wirtschaftsfaktoren seien, weiter zu ermöglichen. Durch die Änderung des UVP-Gesetzes werde keine einzige Umweltnorm nach unten revidiert, ist Kopf überzeugt, vielmehr gehe es darum, Genehmigungsverfahren für bestimmte Anlagen so kurz wie möglich zu gestalten.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) hielt fest, es verstehe niemand, warum die vorliegende Änderung des UVP-Gesetzes "durchgepeitscht" werden müsse. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung dauere im Schnitt zehn Monate und bringe Vorteile für den Projektwerber, die Umwelt und die BürgerInnen, skizzierte sie. Der Projektwerber habe es mit nur einer einzigen Behörde zu tun, gleichzeitig erfolge eine Gesamtbetrachtung der Umweltauswirkungen. Glawischnig räumte ein, dass die Koalition bei der vorliegenden Gesetzesnovelle "in manchen Punkten nachgegeben hat", dennoch kommt es ihrer Meinung nach zu einer massiven Aushöhlung eines Kernstücks des Umweltrechts.

Abgeordneter WITTAUER (F) bekräftigte, Österreich bleibe auch in Zukunft Umweltmusterland Nummer eins. Es sei nicht so, dass mit der vorliegenden Gesetzesnovelle die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschafft werde, unterstrich er, vielmehr gehe es um eine Verfahrensbeschleunigung. "Die Beamten müssen schneller arbeiten." Mit der Novellierung des UVP-Gesetzes werden Wittauer zufolge außerdem die ländlichen Regionen unterstützt. Die Koalition tue etwas für die Menschen und die Arbeitsplätze, erklärte er.
   

Umweltminister DI PRÖLL führte aus, er habe zunehmend den Eindruck, in der Diskussion würden "Äpfel mit Birnen verwechselt". Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei 1994 u.a. eingeführt worden, um Umweltschäden von vornherein zu vermeiden, Umweltauswirkungen von Projekten ganzheitlich zu betrachten und Genehmigungsverfahren transparent und nachvollziehbar zu machen. In der Praxis hätten Umweltverträglichkeitsprüfungen hervorragend funktioniert, es bestehe kein Anlass, daran etwas zu ändern.

Behauptungen, wonach die Umweltverträglichkeitsprüfung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle abgeschafft werde, seien, so Pröll, "völlig falsch". Straßenbau- und Bahnprojekte oder Industrieansiedelungen würden wie bisher auch in Zukunft ohne Änderung von der UVP umfasst sein. Lediglich in Zusammenhang mit internationalen Großereignissen habe man versucht, mit Einzelprüfungsverfahren eine neue Antwort zu finden. Allerdings müsse auch hier weiter eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden, wenn negative Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten seien, versicherte der Minister.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER machte geltend, dass die österreichische Wirtschaft in der Vergangenheit mit sportlichen Großveranstaltungen "sehr gut gefahren ist" und zahlreiche Regionen von solchen Ereignissen enorm profitiert hätten. Dass auch bei künftigen sportlichen Großveranstaltungen der Zeitplan eingehalten werden könne, dafür sorgt ihm zufolge die nunmehr vorgeschlagene Änderung des UVP-Gesetzes. Es komme zu keiner Aufweichung von Umweltstandards, versicherte Schweitzer, Länge und Kosten des Genehmigungsverfahrens würden aber reduziert. Für die Fußball-Europameisterschaft 2008 wird nach Auskunft des Staatssekretärs ein Nachhaltigkeitskonzept entwickelt.

Abgeordnete FLECKL (S) wertete die Novellierung des UVP-Gesetzes als unverständlich, undemokratisch und als klassisches Beispiel für Anlassgesetzgebung. Noch vor kurzer Zeit habe Umweltminister Pröll das UVP-Gesetz gelobt, betonte sie, nun würde dieses gut funktionierende Instrument ausgehöhlt. Die ÖVP hat sich nach Ansicht Fleckls "von der Umweltpolitik verabschiedet". In Richtung Abgeordnetem Wittauer meinte Fleckl, die ländlichen Regionen würden nicht unter dem UVP-Gesetz leiden, vielmehr würde die Bevölkerung durch das Zusperren von Bezirksgerichten, Postämtern und Kasernen vertrieben.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) begrüßte die vorliegende Gesetzesänderung ausdrücklich. Es gehe um Standortsicherung und die Sicherung von Arbeitsplätzen, unterstrich er, Gesetze müssten so gestaltet werden, dass Investitionen im Einklang mit der Natur möglich seien. Der SPÖ warf Grillitsch vor, etwas schützen zu wollen, was es gar nicht gebe. Die Geschichte wiederhole sich, skizzierte er, die SPÖ habe bereits 1995 den Ausbau des A1-Rings abgelehnt.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) erklärte, die Koalition würde in ihrer Argumentation verschweigen, dass Nachbarn und Bürgerinitiativen bei Einzelprüfungsverfahren keine Parteienstellung hätten. Sie bezweifelt überdies, dass die vorliegende Novellierung des UVP-Gesetzes verfassungskonform ist. Man sei sich bis vor kurzem einig gewesen, dass die UVP ein "Verfahrensoptimierungsinstrument" sei, nunmehr werde es als Verhinderungsinstrument dargestellt, äußerte sich die Abgeordnete enttäuscht.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) betonte dem gegenüber, der Umweltschutz werde mit der vorliegenden Novelle nicht in Frage gestellt. Vielmehr gehe es um ein klares Bekenntnis zum Standort Österreich und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Umweltverträglichkeitsprüfungen seien gut und wichtig, sagte Scheuch, es sei aber notwendig, die Gesetzesbestimmungen ständig einer Evaluierung zu unterziehen. Generell zeigte er sich überzeugt, dass Wirtschaft und Umwelt kein Widerspruch sein müssten und eine funktionierende Wirtschaft auch in einer intakten Umwelt stattfinden könne.

Abgeordneter Mag. Johann MOSER (S) beschuldigte die steirische Landesregierung sowie Landeshauptfrau Klasnic, bei Spielberg "handwerklich versagt" zu haben. Das Parlament dürfe jedoch nicht als Reparaturwerkstätte dienen, sagte Moser und kritisierte weiter, dass man mit der UVP-Novelle zusätzlich das Versagen Haiders beim Stadionbau in Klagenfurt legalisieren wolle. Damit betreibe man die Demontage des Umweltschutzes und setze einen weiteren Schritt zum Demokratieabbau. Man munkle darüber hinaus, so Moser, dass dieses Gesetz auch dazu diene, für die ÖVP-Klientel einen Golfplatz zu realisieren. Das "stinkt hinten und vorne nach Klientelpolitik", bemerkte er. Der Umweltminister gehe mit der Umwelt allzu sorglos um, und da mache die SPÖ nicht mit.

Abgeordneter DI MISSETHON (V) widersprach Abgeordneter Glawischnig heftig und unterstrich, dass die UVP selbstverständlich nicht abgeschafft werde. Die SPÖ habe den Österreich-Ring jahrelang boykottiert, sie verhindere statt zu bauen, sie blockiere statt Arbeitsplätze zu schaffen. "Wir werden den Ring bauen", bekräftige Missethon und hob hervor, dass die Länder durch die vorliegende Gesetzesänderung im Bereich des Umweltschutzes wiederum mehr Entscheidungsbefugnisse bekämen. Abschließend brachte er einen V-F-Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G) wertete die Gesetzesänderung sowie den Abänderungsantrag als ein sicheres Zeichen für die scheibchenweise Aushöhlung des kompakten Systems der UVP. Das Verfahren werde an den BürgerInnen vorbeigeführt, und das habe mit Sportförderung nichts zu tun. Diese Vorgangsweise stehe auch im krassen Widerspruch zur von Nationalratspräsident Khol geforderten Bürgergesellschaft. Für die Schwierigkeiten des EM-Stadions in Klagenfurt machte sie Landeshauptmann Haider verantwortlich, da dieser bei der Vergabe "herumpfusche". Die geplante Änderung des UVP-Gesetzes sei eine typische Anlassgesetzgebung, weil die steirische Landesbehörde nicht in der Lage gewesen sei, etwas ordnungsgemäß abzuwickeln. Für einen landesbehördlichen Pfusch solle nun ein Bundesgesetz geändert werden. Dass es auch anders gehe, habe Landesrat Anschober bei der makellosen Durchführung des riesigen Industrieprojektes in Oberösterreich bewiesen, so Moser.
   

Abgeordneter DI HOFMANN (F) betonte, die Bürgerrechte würden keineswegs beschnitten. Die Opposition beschuldigte er, Begriffe ständig falsch zu gebrauchen und die Bevölkerung zu verunsichern. Sämtliche Großprojekte würden auch Infrastrukturprojekte umfassen, und letztere würden nie ohne UVP genehmigt. Die Novelle ermögliche lediglich ein verkürztes Verfahren, sagte Hofmann, die Normwerte blieben jedoch unangetastet. Der von Abgeordnetem Missethon eingebrachte Abänderungsantrag halte darüber hinaus fest, dass die Landesregierung ein Feststellungsverfahren durchzuführen habe. Hofmann wies auch auf die Notwendigkeit hin, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Aspekte zu berücksichtigen.

Abgeordneter HEINZL (S) hielt fest, dass die SPÖ den richtigen Weg im Umweltrecht anders sehen würde. Selbstverständlich könne man über die Begrenzung des bürokratischen Aufwands reden, meinte er, und erwähnte in diesem Zusammenhang die verschiedenen Standards beim Lärmschutz. Die SPÖ könne jedoch der Demontage der UVP nicht zustimmen. Die Novelle verschlechtere die Genehmigungskriterien und die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und stelle damit einen weiteren Schritt zum Demokratieabbau dar. Die Regierung habe die UVP bereits in der Vergangenheit ausgehöhlt, indem sie beispielsweise bei der Neufestsetzung der Schwellenwerte für Windkraftwerke und Biomastbetriebe zu hoch angesetzt habe.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) schloss sich der Kritik an der UVP-Novelle an und befürchtete, dass damit Schleusen aufgemacht würden. Man wolle lediglich etwas sanieren, was in den Ländern "vermurxt" worden sei. Die Novelle stoße auch auf massive fachliche Ablehnung, stellte Bauer fest, und seiner Meinung seien einige Teile des Gesetzes auch nicht EU-konform. Man habe es mit einer drastischen Verschlechterung der UVP und einem drastischen Fall der Anlassgesetzgebung zu tun, sagte Bauer. Man schaffe nun politische Entscheidungsmöglichkeiten, die nicht im Interesse der Umwelt lägen. Seit 2001 wisse man von der Fußball-EM, und nun im Jahr 2005 müsse man etwas sanieren, was seit 2001 hätte ordentlich abgewickelt werden sollen.

Abgeordneter SCHOPF (S) kritisierte den Minister, nicht in der Lage zu sein, korrekte Vorlagen ins Parlament zu bringen. Pröll glänze durch Inkompetenz, so die Auffassung Schopfs. Das vorliegende Gesetz lehnte er ab und bezeichnete dieses als eine "skandalöse Verwahrlosung von Umweltstandards".

Für Abgeordneten STEIER (S) stellt die UVP-Novelle eine Anlassgesetzgebung für Spielfeld und das Stadion Klagenfurt dar. Man mache nun ein Schnellverfahren, und dies werden von der SPÖ abgelehnt.

Abgeordnete SCHARER (S) räumte zwar ein, dass es für sportliche Großveranstaltungen keine Nachteile geben dürfe, dennoch müssten die Auswirkungen auf die Umwelt und die BürgerInnen genau abgeschätzt werden. In Zukunft könnten jedoch derartige Projekte von irgendjemanden entschieden werden, ohne die BürgerInnen einzubinden. Die Vorhaben würden in Zukunft noch weniger planbar und einschätzbar, befürchtete sie.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) knüpfte an den Versprecher des Abgeordneten Missethon bei der Einbringung des Abänderungsantrages an, da dieser von "Umweltverfüglichkeitsprüfung" gesprochen habe. Besser könne man die Situation nicht ausdrücken, sagte Kogler. Wenn nun eine Landesregierung wie die steirische, Entscheidungskompetenz bekommen solle, so komme das einer Schadensmaximierung gleich. Denn es sei die Landesregierung gewesen, die hier gepfuscht habe. Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei im Hinblick auf den ökologischen Zusatznutzen notwendig, meinte Kogler. In Kärnten ortete er einen "Politsumpf", der den Stadionbau gefährde.

Bei der Abstimmung wurde die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 sowie zum Bundesgesetz über den Umweltsenat unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen.

Vier-Parteien-Antrag zum Schutz von Walen und Delfinen
Abgeordneter SIEBER (V) schilderte zunächst die akute Gefährdung der Wale und Delfine, nicht nur durch den kommerziellen Fang, sondern auch durch das Verfangen in den Fischernetzen, den so genannten Beifang. Das Moratorium biete zu große Schlupflöcher, bedauerte er und wies darauf hin, dass immer mehr Staaten für die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfanges einträten. Er begrüßte den Vierparteienantrag und betonte die Notwendigkeit des Engagements Österreichs, auch gegen den wissenschaftlichen Walfang vorzugehen, denn die Wissenschaftlichkeit werde vielfach nur vorgetäuscht.

Abgeordnete BAYR (S) sprach die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts an, wobei Wale und Delfine eine große Rolle spielen. Auch sie trat dafür ein, gegen die oft vorgeschützte Wissenschaftlichkeit beim Walfang konsequent aufzutreten.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) unterstrich die Wichtigkeit des Vierparteienantrags, zumal Japan, Norwegen und Island bemüht seien, in der Kommission die Stimmenmehrheit für den Walfang zu bekommen. Derzeit sei es nicht einmal mehr fünf vor zwölf, sondern zwölf, warnte Haupt. Viele Arten seien nach wie vor gefährdet und vor allem der Beifang von Walen und Delfinen stelle ein großes Problem dar. Haupt bedauerte, dass die südatlantische Schutzzone nicht realisiert werden konnte und appellierte, dass das Thema nicht ernst genug genommen werden könne.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) hinterfragte die Standpunkte Japans, Islands und Norwegens, zumal der wirtschaftliche Nutzen aus dem Walfang relativ gering sei. Im Gegensatz dazu stelle jedoch das "Wale-Watching" eine ungeheure touristische Attraktion dar. Die oftmals behauptete Wissenschaftlichkeit des Walfangs hielt auch sie nur für einen vorgeschobenen Grund. Glawischnig kritisierte auch scharf den Versuch des Stimmenkaufs durch die genannten Staaten bei den Entwicklungsländern.

Abgeordnete PFEFFER (S) unterstrich die Verantwortung des Menschen für die größten Säugetiere der Welt und für den Schutz der ökologischen Vielfalt. Es sei daher unsere Pflicht zu handeln, sagte sie, weshalb sie den Antrag begrüße.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag betreffend die Position Österreich zum Schutz von Walen und Delfinen bei den Vertragsstaatenkonferenzen des internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs einstimmig angenommen.
     
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